DiskursReview | Arbeitspapiere
Was ist ein Volk? – Oder: Vom unwiderstehlichen Reiz des Begriffs „Volk“ für die neurechten Freunde der Wissenschaftsfreiheit
Autor: Clemens Knobloch
Version: 1.0 / Manuskript zum Vortrag am 22.09.2022
(1) Vorab: Thesen
Dass „Volk“ ein höchst schillernder und vielschichtiger politischer Leitbegriff der vergangenen Jahrhunderte gewesen ist (und nach wie vor ist), kann man schon daran erkennen, dass der Eintrag „Volk, Nation“ in Brunner, Conze & Kosellecks großem Nachschlagwerk zur politischen Begriffsgeschichte mehr als 300 Seiten umfasst. In allen politischen Systemen der jüngeren Vergangenheit steht das „Volk“ für eine letzte und höchste Legitimationsinstanz für politische Macht. Es handelt sich um das, was die Diskurswissenschaftler einen „master term“ oder einen „god term“ (einen Leitbegriff) nennen, aus dessen semantischen und konnotativen Eigenschaften alles andere abgeleitet werden kann und muss. Was ich hier präsentiere, ist weder eine Begriffsgeschichte von Volk noch eine Volkstheorie noch auch ein Versuch zu fixieren, was der Ausdruck „eigentlich“ bedeutet. Solche Versuche gehen an der Realität der Verwendungen immer vorbei. Das Anliegen meines Vortrags ist bescheidener, es besteht allein darin, die historisch akkumulierten Ressourcen zu umreißen, die im gegenwärtigen Gebrauch des Ausdrucks „Volk“ aktualisiert und mit Aussicht auf Resonanz und Zustimmung eingesetzt werden können. Historiker und Sozialwissenschaftler werden sich vermutlich langweilen, weil sie all das längst kennen.
Sie kennen alle den berühmten Satz aus Art. 20 (2) des deutschen Grundgesetzes, der da lautet: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, ein Satz, der schon manchen zu der bangen Rückfrage veranlasst hat, wo die Staatsgewalt denn dann eigentlich hingegangen sei, wenn sie schon vom Volke ausgehe. In der Präambel des Grundgesetzes heißt es, das deutsche Volk habe sich „kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetzt gegeben“. Was in dieser (für Semantiker etwas merkwürdigen) Formulierung ausgedrückt wird, ist nichts anderes als eben die Tatsache des Volkes als oberstem Souverän. Kein Dritter kann diesem Souverän eine Verfassung geben. Das muss der Souverän schon selber tun, und dafür steht die etwas merkwürdige reflexive Konstruktion von „geben“ das im gewöhnlichen Sprachalltag voraussetzt, dass Urheber und Adressat des Gebens nicht identisch sind. Sich selbst kann man zwar redensartlich die Kante geben, aber kaum einen 50-Euroschein. Dass Gesetzgebung, Rechtsprechung etc. stets „im Namen des Volkes“ erfolgen, zeigt an, dass der Begriff Volk für den demokratischen Souverän steht: Alles Macht-, Rechts- und Verwaltungshandeln ist letztlich gegenüber dem Souverän rechenschaftspflichtig. Nach dieser demokratischen Lesart des Volksbegriffes steht der Ausdruck für die Gesamtheit der (wahlberechtigten) Staatsbürger. Volksentscheide (wie in der ziemlich basisdemokratischen Schweiz) legen dem souveränen Volk strittige politische Fragen direkt vor (und binden sich an das Ergebnis), in sogenannten „repräsentativen“ Demokratien wählt der Souverän alle 4 oder 5 Jahre seine Vertreter, die dann ihrerseits entscheiden.
Aber natürlich ist der Begriff Volk auch in (direkten oder repräsentativen) Demokratien noch mit vielen anderen Sinn- und Bedeutungsschichten verbunden. Ein immer empfehlenswerter Test für die jeweils aktiven und relevanten Bedeutungsschichten besteht in der Frage nach aktuell verfügbaren Gegenbegriffen. Fast alle „populistischen“ Anrufungen des Volkes leben von der Entgegensetzung von Volk und Elite, d.h. sie suggerieren, dass die Inhaber der faktischen politischen, wirtschaftlichen, ideologischen Macht, seien sie nun gewählt oder nicht, ihre Machtchancen gegen die Interessen der Mehrheit, der „einfachen Leute“ etc. ausüben, denen sich die solchermaßen Adressierten zurechnen (wer rechnet sich schon selbst zu einer volksfernen Elite?).
Aber damit sind wir noch lange nicht am Ende der semantischen Vielfalt von Motiven, die sich hinter dem einfachen Volksbegriff verbirgt. Eine weitere Dimension zeigt sich, wenn man an die Parolen erinnert, die vor über 30 Jahren bei den großen Demonstrationen gegen die SED in der DDR skandiert worden sind. Eine dieser Parolen lautete: „WIR sind das Volk!“. Sie richtete sich erkennbar gegen den erklärten Anspruch der Staatspartei SED, das Volk zu vertreten. Das Volk der sozialistischen Tradition ist nicht identisch mit dem demokratischen Souverän, es steht viel mehr für die „arbeitende Bevölkerung“, für die Arbeiterklasse, die den Kapitalisten oder der Bürgerklasse, den Besitzern der Produktionsmittel entgegengesetzt wird. Die Parole „WIR sind das Volk!“ bleibt also gewissermaßen im Rahmen der sozialistischen Lehre und bestreitet, dass die SED legitimerweise für die einfache arbeitende Bevölkerung spricht. Als es dann um die Wiedervereinigung ging, veränderten findige Köpfe die Parole um ein einziges, winziges Wort. Sie ersetzen den bestimmten Artikel durch das Zahlwort „ein“. Die Parole lautet nun nicht mehr „WIR sind das Volk!“, sondern: „Wir sind EIN Volk“ und verändert völlig ihren Charakter, weil sie nunmehr einen ganz anderen Volksbegriff aufruft, nämlich den des Volkes als ethnischer Abstammungsgemeinschaft. Die Nachricht lautete nun: wir gehören alle zum selben Ethnos, zu einer geteilten Abstammungsgemeinschaft als Deutsche. Diese winzige Veränderung kippte den Volksbegriff aus der Entgegensetzung zwischen (der im Kern durch die Arbeiterbewegung geprägten) Opposition zwischen arbeitender Bevölkerung und Kapitalbesitzern in die rechts-völkische Szene der imaginierten Abstammungsgemeinschaft. Das Ethno-Volk lebt übrigens häufig von der semantischen Entgegensetzung mit dem Staat (ich komme darauf zurück).
Jetzt haben wir alle drei Quellen des modernen Volksbegriffs beisammen, die wir im Folgenden genauer unter die Lupe nehmen werden:
[a] Volk (1) steht für den demokratischen Souverän, für die politisch bestimmungsberechtigten Staatsbürger, für den Demos. Dessen Zusammensetzung ist natürlich historisch variabel. In den antiken Demokratien der Griechen und Römer waren beispielsweise Frauen und Sklaven ganz selbstverständlich ausgenommen, sie wurden nicht als politische Subjekte gesehen. So war sie, die Demokratie der patriarchalen Sklavenhaltergesellschaften. Und noch im späten 19. Jahrhundert hatten wir Länder, in denen das demokratische Wahlrecht an Besitz gebunden war (und also die Proletarier weitestgehend ausschloss, von Frauen ganz zu schweigen). In der ziemlich basisdemokratischen Schweiz genießen Frauen erst seit den 1960er Jahren Wahlrecht. Und auch der prototypische Demos der Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung im späten 18. Jahrhundert kommt ohne Frauen, Sklaven und Indigene Bevölkerung aus. Sie hatten keine politischen Rechte.
Die politischen Auseinandersetzungen der Gegenwart, die von der Zugehörigkeit zum Demos handeln, beziehen sich großenteils auf den Zugang zum Sozialsystem und auf das Wahlrecht: soll es etwa kommunal auf alle Bewohner eines Ortes ausgeweitet werden, auch auf die ohne deutsche Staatsbürgerschaft? Soll es bereits ab 16 gelten? Ich komme darauf zurück.
[c] Volk (2) steht für die Tradition, aus der heraus sich sowohl Sozialismus und Arbeiterbewegung bedient haben als auch die modernen (rechts- wie links-) populistischen Bewegungen. Hier steht Volk für den Populus, für die arbeitende Bevölkerung, für die einfachen Leute, für das Volk im Gegensatz zu den Geld-, Macht- und Politikeliten. Die sozialistischen Länder nannten sich „Volksrepubliken“ und bezeichneten die westlichen Länder als Klassenstaaten. In unseren massendemokratischen Verhältnissen ist das Volk (2) für viele ein attraktiver Identifikationsbegriff. Es ist auch semantisch und konnotativ unbestimmt genug, um für breite Mittelschichten programmatisch zu werden. Ganz im Unterschied zu der alten Tradition, die das Volk im Sinne der massenhaften einfachen Leute (eben als chaotische und unberechenbare „Masse“) in der Frühphase der Massendemokratie zu Beginn des 20.Jahrhunderts zu einem chaotischen Angstbegriff machen konnten.
[b] Volk (3) ist gewissermaßen das völkische Volk der alten und neuen Rechten, das Volk als imaginierte Abstammungsgemeinschaft. Augenblicklich hat sich dafür der flapsige Begriff der Biodeutschen eingebürgert. Höchst strittig auch in der völkischen Rechten ist die Frage, wodurch dieses „Volk als imaginierte Abstammungsgemeinschaft“ geprägt ist. Da gibt es bis heute diverse Fraktionen. Man zehrt in der Hauptsache von der Volksdiskussion der Weimarer Republik, in der sich diverse Fraktionen bekriegten (und später im NS arrangierten): Sprachvölkische mit der These, dass es vor allem die gemeinsame Muttersprache sei, welche die Volksgemeinschaft begründet. Rassevölkische, die auf geteilte biologische (vorzüglich: nordische, arische) Herkunft setzen wollten (und im NS am Ende die stärkste Fraktion bildeten), Kulturvölkische, die auf geteilte kulturelle Gewohnheiten und Selbstverständlichkeiten setzten), Raumvölkische, die geographische Regionen für die eigene Abstammungsgemeinschaft reklamierten. Unter den Sprachwissenschaftlern waren es vor allem die Namenskundler, die sich dadurch hervortaten, dass sie die Raumvölkischen mit Argumenten dafür versorgten, dass bestimmte Regionen „ursprünglich“ deutsch waren, weil die dort verbreiteten Ortsnamen deutsch waren. „Deutscher Volksboden“ lautete die Formel. Naturgemäß waren die vielen slawischen Ortsnamen im Osten für diese Gruppe eine echte Kalamität!
Traditionell ist in Deutschland die sprachvölkische Linie stark. Jakob Grimms berühmte Antwort auf die Frage „Was ist ein Volk?“ aus dem Jahre 1843 lautete: „Ein Volk, das ist der Inbegriff von Menschen, welche dieselbe Sprache reden.“ Und aus dem völkischen Amalgam des NS hat nach 1945 die sprachvölkische Fraktion in Westdeutschland am längsten überlebt (Weisgerber, Kloss etc.): bis weit in die 1960er Jahre hinein.
Hybride Mischungen zwischen der Semantik von Volk (1) und der Semantik von Volk (2) und Volk (3) bestimmen den neurechten Volksdiskurs.
Zusammengenommen bilden diese drei Quellen des Volksbegriffs einen semantischen Verschiebebahnhof. Der Demos, als politischer Souverän und Gesamtheit der Staatsbürger, der Ethnos als imaginierte Abstammungsgemeinschaft und der Populus als einfaches Volk, als arbeitende Bevölkerung (im Gegensatz zu Kapitalisten, Eliten, denen „da oben“). Diese Konstellation ermöglicht es politischen Akteuren in allen Lebenslagen, dem Vorwurf, völkisch-rechte Positionen zu vertreten, auszuweichen, einfach, indem man erklärt, dass man sich auf einen anderen Volksbegriff bezieht als den der völkischen Rechten. In den meisten alltäglichen und politischen Verwendungen des Begriffs Volk sind die verschiedenen Quellen und Ressourcen der Volksbegriffe gemischt und amalgamiert. Das ist im Umfeld politischer Leitbegriffe normal und wenig verwunderlich. Solche Begriffe wirken qua Diffusion, nicht qua Präzision. Sie müssen den Adressaten ein breites Spektrum möglicher Identifikation anbieten, und dafür dürfen sie nicht genau sein. In diesem semantischen Verschiebebahnhof wollen wir uns nun ein wenig genauer umschauen.
(2) Volk als Demos
Der demokratische Souverän des deutschen Grundgesetzes bildet im Volksdiskurs gewissermaßen den sicheren semantischen Hafen. Durch die enge Bindung dieses Volksbegriffs an die (allgemein zustimmungspflichtige) Sphäre von Demokratie, Verfassung und Nationalstaat ist man hier vor Angriffen einigermaßen sicher.
Historisch konstituiert sich das Volk als Demos im Akt der Bildung eines bürgerlichen Nationalstaates. Modellbildend sind darum im späten 18. Jahrhundert die Französische Revolution, die dem feudalen Ancien Régime ein Ende bereitete, und die Amerikanische Revolution, die aus einem Ensemble kolonialer Gebilde einen demokratischen Staatenbund machte.
Anders als in der (ursprünglich romantischen) Tradition des Volks als Ethnos gilt für das Demos-Volk das geschichts- und herkunftsunabhängige Staatsbürgerprinzip. Das freilich ist, wie oben bereits exemplarisch illustriert, ebenfalls definierbar und einschränkbar. Und in den Regeln, welche Staaten für die Vergabe ihrer Staatsbürgerschaft (d.h. für die Zugehörigkeit zum Demos) haben, scheinen bisweilen Vorstellungen auf, die eigentlich in den Bereich des Ethnos gehören. So gilt mancherorts, dass jeder Mensch automatisch die Staatsbürgerschaft des Landes erhält, wenn er auf dem Territorium des Staates geboren ist. Andere Länder bieten im Ausland wohnenden Menschen, die die Eigensprache sprechen, einen erleichterten Zugang zur Staatsangehörigkeit (Beispiel: die Russlanddeutschen). Diese und ähnliche Praktiken zeigen an, wie eng Demos-Volk und Ethnos-Volk verknüpft sind bzw. wie sie politisch verknüpft werden sollen. Was alle neurechten Ideologien verbindet, ist die Tendenz, die Widersprüche zwischen Demos-Volk und Ethnos-Volk propagandistisch zu verwerten.
Selten explizit thematisiert, aber natürlich von großer sozialpolitischer Bedeutung sind (in Sachen Zugehörigkeit zum Demos) alle Fragen, die mit dem exklusiven Zugang zu sozialstaatlichen Leistungen zusammenhängen: Wer hat Anrecht auf Kindergeld, Wohngeld, Sozialleistungen generell? Diejenigen, die vor Ort wohnen und arbeiten, die Wohnbevölkerung, oder nur die mit der jeweiligen Staatsbürgerschaft? Nicht zufällig sprechen die neoliberalen Vordenker wild globalisierter Arbeitsmärkte (Hayek, Friedman) gerne zynisch über den Tatbestand, dass Arbeitsmigration jeglicher Couleur für das Kapital eine win-win-Konstellation ist. Illegale Arbeitsmigration hält die Migranten aus den nationalen Sozialsystemen heraus, zwingt sie damit in den Unterbietungswettbewerb mit den Einheimischen, und legale Arbeitsmigration, wenn sie mit Zugang zum Sozialsystem verbunden ist, tendiert dazu, die Sozialsysteme zu überfordern und zu ruinieren, wenn das Land nur attraktiv genug ist. Beides ist den neoliberalen Vordenkern nur recht.
So gut wie alle Themen des neurechten Volksdiskurses haben mit dem (erwünschten) Verhältnis zwischen Demos oder Staatsvolk und Ethnos oder imaginierter Herkunftsgemeinschaft zu tun. Auch demokratische Staaten gestalten den Zugang zu ihrem Demos mehr oder weniger exklusiv. Denken Sie an die Debatten über kommunales Wahlrecht für ortsansässige Bürger anderer Staaten oder an die Debatten über Einbürgerung, doppelte Staatsbürgerschaften etc.
(3) Volk als „Populus“
In dieser Abteilung haben wir es wahrscheinlich am meisten mit hybriden Diskursen zu tun. Die Entgegensetzung von Volk und Elite (wie im Populismus), von (arbeitendem) Volk und Kapitalbesitzern (wie in den staatssozialistischen Ländern bis 1990), von kolonial unterdrücktem Volk und imperialen Kolonialmächten ist gleichermaßen aufnahmefähig für ethnovölkische wie für demosvölkische Motive. Sie ist und bleibt ambivalent und kann ergo von Akteuren aus ganz verschiedenen politischen Lagern genutzt werden.
Mit dem Volk in der staatssozialistischen Weltanschauung können wir uns hier aus Zeitmangel nicht ausführlich beschäftigen. Ich gebe Ihnen nur ein kurzes Zitat aus dem „Philosophischen Wörterbuch“ von Georg Klaus und Manfred Buhr von 1974, das man getrost als Standardwerk der offiziellen SED-Auffassungen in der DDR ansprechen kann. Da heißt es zum Lemma „Volk“:
Volk im politisch-soziologischen Sinne ist eine historische Kategorie. Sie umfasst alle jene Klassen und sozialen Schichten der Gesellschaft, die daran interessiert und objektiv dazu fähig sind, den gesellschaftlichen Fortschritt zu verwirklichen. Die andren Klassen oder Schichten oder Teile von diesen, deren Interessen gegen den historischen Fortschritt gerichtet sind, gehören in diesem Sinne nicht zum Volk, sondern zur Kategorie der Volksfeinde. Zu allen Zeiten sind die Werktätigen der entscheidende Teil des Volks. (Klaus & Buhr 1974: 1269)
Hier wird deutlich, dass in der staatssozialistischen Tradition der SED das Volk im Kern mit der Arbeiterklasse identifiziert (und den Kapitalbesitzern gegenübergestellt wurde). Das ist zweifellos eine Variante des Volksbegriffs, deren Echo und Schatten man in der populistischen Entgegensetzung von Volk und Elite deutlich wahrnehmen kann.
Für die bundesdeutsche Tradition der nach 1968er Linken dürfte das antikoloniale Volk die stärkste semantische Tradition verkörpern. In den 1970er Jahren konnte man in allen linken Kneipen die Parole „Sieg im Volkskrieg!“ hören und lesen (Spötter sprühten freilich auch: „Sieg im Volkstanz!“). Gemeint waren die antikolonialen Befreiungskriege, allen voran der Vietnamkrieg, alsbald aber auch die Befreiungskriege in Nicaragua, Angola, Mozambique, Guinea Bissao und einige weitere mehr. In diesen antikolonialen Kriegen wurde bei uns die gesamte aktive und kämpfende Bevölkerung als so etwas wie ein progressives und zur Identifikation verpflichtendes Volk präsentiert. Wir haben alle anschließend die Erfahrung gemacht, dass in solchen antikolonialen Kriegen Kräfte an die Macht gelangt sind, die schließlich koloniale Ausbeutungsmotive im eigenen Macht- und Eliteninteresse fortgesetzt haben (selbst in Südafrika). In jedem Falle waren die „Völker“, die kämpften, um das koloniale Joch abzuschütteln, ein positiv-programmatischer Bezugspunkt für die nach-68er Linke, so etwas wie eine kämpferische Größe, mit der man sich identifizieren konnte.
Um das zu verstehen, ist es nicht ganz unwichtig, noch einmal zu erinnern, dass die Protagonisten der völkischen Bewegung in der Weimarer Republik nach 1945 einigermaßen überleben konnten, indem sie ihre deutsch-völkischen Positionen ethnopluralistisch umbauten. Die ehemaligen Kämpfer für das Grenz- und Auslandsdeutschtum (Heinz Kloss 1969 und Max Hildebert Boehm 1932, um nur zwei wichtige zu nennen) rekodierten sich selbst als Kämpfer für alle ethnisch-sprachlichen Minderheiten, die unter „fremder“ staatlicher Herrschaft für ihre Minderheitenrechte kämpfen. Da gab es durchaus gewisse Überschneidungen zwischen rechten und linken Diskursen zum Volk. Diese Überschneidungen macht sich die heutige Rechte zu eigen: Sie präsentiert sich gerne als Vertreterin der legitimen Rechte „eigener“ ethnischer Minderheiten unter „fremden“ Nationalstaaten: die ethnischen Ungarn in Serbien, Slowenien etc., die Russen in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, die jüdische Diaspora außerhalb Israels etc. Das funktioniert schon darum in den progressiv-neoliberalen Staaten, weil es deren Obsession für unterdrückte und diskriminierte Minderheiten zu bedienen scheint. Hier sind die Grenzen zwischen progressivem Minderheitenschutz und Ethnopolitik (bzw. rechtem Ethnopluralismus) kaum trennscharf zu ziehen.
Umso wichtiger ist die Erkenntnis, dass der neurechte Volksdiskurs die „fremden“ Minderheiten auf dem eigenen Staatsterritorium eben nicht als zu schützende Minderheiten kodiert, sondern als Bedrohung des eigenen Ethno-Volkes.
Völkische Akteure, die sich in der BRD nach 1945 halten konnten (Weisgerber, Kloss, auch Boehm) haben es gemeinsam, dass sie in der Regel nicht der rassevölkischen Fraktion des NS angehörten, sondern der sprach- und kulturvölkischen, die beide zum NS-Spektrum gehörten. Das gab ihnen die (weidlich genutzte) Chance, sich nach 1945 als Gegner und Kritiker der Rassevölkischen im Nationalsozialismus zu rekodieren, auch wenn sie nachweislich selbst hohe Positionen in der NS-Hierarchie hatten.
Die heutige Rechte pflegt hingegen die semantische Engführung zwischen der populistischen Entgegensetzung von (gutem, arbeitendem) Volk und (böser) Elite auf der einen, der innenpolitischen Seite, und Ethnovolk und transnationalem (meist Brüsseler oder multikulturellem) Imperialismus auf der anderen Seite. Es versteht sich, dass die Neue Rechte das Ethno-Volk überwiegend nicht als natürliche Blutsgemeinschaft fasst (wie die Nazis), sondern als gemeinschaftsstiftende Ethno-Kultur. Aber auch die hat äußerst bewegliche Grenzen und z.B. keinen Platz für Muslime und Migranten. Das Ethnoprinzip hat gegenwärtig vor allem Ausschließungspotential.
Das Populus-Volk, die einfache und arbeitende Bevölkerung, hat ihren rhetorischen Charme (in allen drei hier nur kurz skizzierten Varianten) darin, dass so gut wie jeder willens und in der Lage ist, sich selbst diesem Volk zuzurechnen (das ist oft verbunden mit der neidischen Alltagsbereitschaft, anderen die Zugehörigkeit zur arbeitenden Bevölkerung abzustreiten!). Neid und Missgunst lassen sich leicht schüren gegen andere, die z.B. Sozialleistungen, Wohnungen, Asylrecht erhalten, ohne in diesem Sinne zum Populus, zur arbeitenden Bevölkerung zu gehören (und schon gar nicht zum Ethnos!). Diese Variante des Volksbegriffs taugt zur massendemokratischen Adressierung all derjenigen, die sich selbst als die eigentlichen Produzenten des gesellschaftlichen Reichtums verstehen. Man kann sie sowohl ethnisch aufladen (wie es die gegenwärtig herrschende rechte Ideologie versucht) wie auch demos-völkisch (wie es linkspopulistische Bewegungen etwa in Spanien und Italien versuchen).
(4) Volk als Ethnos
Wo es um ein Volk als Ethnos geht, haben wir es immer mit (imaginierten) Gemeinschaften zu tun, mit Formen der angenommenen Zusammengehörigkeit qua Sprache, Geschichte, Kultur, Religion oder Rasse. Anders als der Demos, der demokratische Souverän, der gewissermaßen für eine kalte politische Form der jeden einzelnen verpflichtenden Regelung gemeinsamer Angelegenheiten steht, steht die ethnische Gemeinschaft für eher warm und naturnah konnotierte Formen einer verpflichtenden gemeinsamen und geteilten Geschichte, die alle Zugehörigen verbindet. Tendenziell konnotieren Ethnovölker eher eine natürliche, biologische, weltanschaulich-religiöse Zusammengehörigkeit der Gemeinschaftsglieder. Geschichtswissenschaftler haben dafür die Formel einer „erfundenen Tradition“ (invention of tradition, imagined communities). Ethnovölker sind (möglicherweise, anfänglich etc.) vor-, außer-, nichtstaatliche Einheiten. Aber die Volksdiskurse des 19. und des frühen 20. Jahrhunderts wollen es, dass die Bildung eines ethnischen Nationalstaates das quasi-natürliche Ziel aller dafür „reifen“ Ethnovölker ist. Kühle Definitionen ethnischer Gruppen (wie etwa die von Max Weber) betonen, dass ihre Basis der Glaube an eine Abstammungsgemeinschaft sei.
Die heiß diskutierte Frage, ob ethnische Gruppen „real“ oder bloß „konstruiert“ sind, ist bloß ein Scheinproblem. Ethnische Gruppen sind Glaubensgemeinschaften und als solche Religionen vergleichbar. Aber warum sollten sie deswegen weniger „real“ sein? Alle Sozialwissenschaft beginnt mit dem sogenannten Thomas-Theorem, das da lautet: „If men define situations as real they are real in their consequences“. Auch Glaubensgemeinschaften haben ziemlich reale Konsequenzen.
Es gilt gerade für die deutsche Tradition, dass der Hochwertakzent auf dem Ethnovolk liegt und somit ein latenter Gegensatz zwischen „Volkstum“ und „Staatlichkeit“ besteht.
Die deutsche Tradition, mit der wir es ja hier in der Hauptsache zu tun haben, war darin besonders, dass sie erst vergleichsweise spät, mit der Reichsgründung 1870/71, eine gemeinsame Staatlichkeit erreichen konnte – darin höchst verschieden von der französischen Tradition, in der seit der Revolution von 1789 (also beinahe 100 Jahre vorher) als eine Staatsnation (also ein Demos) etabliert war. Vorher war das Gemeinschaftsgefühl des deutschen Volkes exzessiv auf diverse ethnovölkische Konstruktionen angewiesen: Man verstand sich als vereint durch gemeinsame Sprache, gemeinsame Kultur, seit sozialdarwinistischen Tagen auch als gemeinsame Rasse. Die ethnovölkische Romantik der deutschen Zusammengehörigkeit war (spätestens seit den antinapoleonischen Kriegen) antifranzösisch (ergo antistaatlich, antidemokratisch) sowie sprach-, kultur-, bildungs- und wissenschaftslastig. Die Deutschen waren für den größten Teil des 19. Jahrhunderts keine Staatsnation, sondern eine imagined community auf der Basis sprachlich-kulturell konstruierter Zusammengehörigkeitsgefühle. Der völkische Nationalstaat war das „natürliche“ Ziel des bereits vorher als Akteur existierenden Ethno-Volkes. Erst mit der Reichsgründung geht die Wirkung derart „idealer“ Gemeinschaftsfaktoren zurück – um dann freilich nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg gestärkt zurückzukommen.
Kein Wunder, dass kaum 50 Jahre nach der Staatsgründung, nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg nämlich, die nachhaltige Schwächung der deutschen Staatsnation ein ungeheures revival der ethno-völkischen Strömungen auslöste. Der Staat mochte geschlagen und geschwächt sein – die mythischen Volkskräfte waren unbesiegbar im Glauben der Völkischen. Vor dem Hintergrund der (staatlich verspäteten) deutschen Geschichte war alles Ethnovölkische die Kraftquelle, aus der heraus der nachhaltig geschwächte deutsche Nationalstaat revitalisiert werden sollte. Und damit sind wir schon mitten in der boomenden völkischen Bewegung der Weimarer Republik, die in ihrer Gesamtheit den Weg für die Naziherrschaft gebahnt hat. Anders als in der Demos-Tradition positioniert sich das Ethno-Volk nicht im demokratischen Staat oder für diesen, es positioniert sich als archaische Kraft- und Machtquelle vor dem und (notfalls auch) gegen den demokratischen Staat (das Standardwerk hierzu ist Boehm 1932). Dass der Staat in der Weimarer Republik auch noch demokratisch und egalitär war, lieferte den Ethnovölkischen eine zusätzliche Legitimation.
Das Volk avanciert in den Weimarer Jahren zu einer beinahe mythischen Instanz. Was natürlich auch mit der Schwäche des demokratischen Staates zu tun hat. Wegen dieser Schwäche lag es nahe, das Volk als eigentliche Kraftquelle zu stilisieren. In jedem Falle dürfte der Volksdiskurs, der Kampf um die autoritative Besetzung des Volksbegriffes, in den Jahren der Weimarer Republik politisch der Zentraldiskurs gewesen sein. Dessen Zentralstück wiederum war der Komplex um das „Grenz- und Auslandsdeutschtum“. Nach der deutschen Niederlage im Ersten Weltkrieg wurde durch die Pariser Verträge das deutsche Staatsgebiet so verkleinert und beschränkt, dass hernach ein beträchtlicher Teil der als „volkszugehörig“ reklamierten Menschen gleichwohl außerhalb des Staatsgebiets lebten, und deren Mobilisierung war ein Hauptanliegen der völkischen Rechten, das in der Bevölkerung viel Zustimmung und Resonanz hatte.
Wer nach einer modernen Parallele sucht, der sei erinnert an die Tatsache, dass Russland heute aufgrund der sowjetischen Vorgeschichte in so gut wie allen Ländern der ehemaligen Sowjetunion (Ukraine, Belarus, Georgien, Baltikum etc.) über ziemlich substantielle sprachlich-ethnische Minderheitengruppen verfügt, die in den Staaten, in denen sie leben (z.B. im Baltikum und in der Ukraine), keineswegs über volle Bürgerrechte verfügen. Sie haben dort den Status diskriminierter Minderheiten. Man geht vermutlich nicht fehl mit der Annahme, dass die mittlerweile sprachlich und politisch weitgehend entrechtete russische Minderheit in der Ukraine dem dortigen Krieg Russlands innenpolitisch Legitimität verschafft. Und im Gegenzug darf man auch nicht vergessen, dass der im Krieg mit Russland sich gewaltförmig bildende ukrainische Nationalstaat ein Motor für einen Prozess der Ethnogenese bildet. Während es in Sowjetzeiten relativ egal war, wer sich ethnisch eher ukrainisch und wer sich eher russisch verstand (im Donbass war die russische Ethnie vermutlich eher die Mehrheit), erleben wir den Krieg augenblicklich als Motor einer (kriegerischen) ukrainischen Ethnogenese gegen Russland.
Für die Verehrer des quasi-mythischen Ethno-Volkes, das sich (bedauerlicherweise, wie man rechts meint) nicht mit dem Staatsvolk deckt, ist der Volkswechsel, die sogenannte „Umvolkung“ das Schreckgespenst schlechthin. Für die deutsche völkische Bewegung der Weimarer Republik waren die USA so etwas wie eine Umvolkungsmaschine: Die einwandernden (meist europäischen) Ethnovölker beginnen typischerweise mit kompakten Siedlungen, pflegen ihre Herkunftskultur und sprechen weiter ihre Herkunftssprache. Der Erste Weltkrieg bringt aber auf diesem Feld in den USA einen harten Bruch. Das Englische setzt sich als Staatssprache durch, die Ethnocommunities zerstreuen sich (oder werden zerstreut). Die deutschen Institutionen, die sich der „Erhaltung des deutschen Volkstums“ im Ausland verschrieben haben (z.B. das Stuttgarter Auslandsinstitut) schaffen es nicht, die ehemals sehr starke deutschsprachige Minderheit in den USA für ihre Zwecke zu organisieren.
Die neurechte Figur des (angeblich staatlich geplanten) Bevölkerungsaustauschs setzt am Topos der „Umvolkung“ an, wie wir gleich sehen werden.
[Ethnopluralismus, Kloss, Boehm, als Rückzugsmotive, die in die heutige Szene überleiten]
Damit haben wir jedenfalls alle semantischen und konnotativen Ressourcen beisammen, die es braucht, um den neurechten Volks-Hype zu verstehen. Der schließt nahtlos bei der tradierten Entgegensetzung, Nichtübereinstimmung von Ethno-Volk und Demos-Volk an, dreht aber deren klassische Konstellation gleichsam um. Während das zum Nationalstaat avancierte Ethno-Volk demonstrativ seine Zuständigkeit für die Ethno-Volksgenossen erklärt, die in anderen Staaten leben, lautet der Vorwurf (von rechts) nun, der post-ethnische Demos-Staat zerstöre strategisch seine eigenen kulturellen, sprachlichen, ethnovölkischen Wurzeln. Die rhetorisch grobschlächtige Form dieser Geschichte ist die des geplanten Bevölkerungsaustauschs: Der Staat verfolge die Absicht, die biodeutsche Bevölkerung durch eine mulitkulturell-migrantische Bevölkerung zu ersetzen (und übe somit Verrat an den eigenen ethnisch-kulturellen Grundlagen). Die Geschichte vom geplanten Bevölkerungsaustausch fasst eine Fülle neurechter Deutungsmuster zusammen. Sie ist hoch kompatibel mit dem identitären Ethnopluralismus, der sich ein pseudoliberales Mäntelchen umgehängt hat und nach außen eine Art „separate, but equal“-Ideologie der Ethnien vertritt, also Deutschland den Deutschen, Polen den Polen, die Türkei den Türken etc., aber bitte keine Vermischung der Ethnien. Diese defensive „Wendung“ der identitären Bewegungen ins Ethnopluralistische ist insofern signifikant, als die romantisch-völkische Tradition (in Deutschland ausgeprägt in der Zeit der antinapoleonischen Kriege, bei Friedrich Ludwig Jahn, bei Fichte und Ernst Moritz Arndt; Peter Hacks 1991 hat ein hübsches Büchlein dazu geschrieben) stets von der unbedingten Überlegenheit des eigenen Volkstums gegenüber allen anderen Ethnien überzeugt ist. Der Ethnopluralismus steht für eine Art strategischen Burgfrieden zwischen verschiedenen rechts-völkischen Bewegungen. Die völkischen Bewegungen des 19. Jahrhunderts standen stets für eine globale Mission der eigenen Ethnie (allen voran die deutsche). Zudem ist es für die deutsche Ethnoszene nach 1945 charakteristisch, dass sie sich vom Rasse-Volk distanziert, das ein für alle Male Nazitum konnotiert.
Im Kern der rechten Rhetorik steht heute der Vorwurf an die progressiv-neoliberalen Staaten, die Interessen der eigenen angestammten Bevölkerung zu verraten, Migranten und Flüchtlinge zu bevorzugen. Auch Wageners (2021) wirre Geschichte ist eine Version des Bevölkerungsaustauschs. Dass sich die Freunde der Wissenschaftsfreiheit ausgerechnet für einen völkisch-identitären Akteur einsetzen, ist schon bestürzend. Der deutschen Bundesregierung wird vorgeworfen, sie verfolge das Projekt, die deutsche „Kulturnation“ durch eine multikulturell strukturierte „Willensnation“ zu ersetzen, heißt es bei Wagener (2021). Hier steht natürlich die „Kulturnation“ für das Ethno-Volk und die „Willensnation“ für das von aller ethnischen Legitimation abgeschnittene Demos-Prinzip. Die Rhetorik ist schlicht, plakativ und durchsichtig. Die Regierungspolitik werde gegen die Mehrheit der (einheimischen) Bevölkerung und ihren Widerstand durchgesetzt, und dadurch abgesichert, dass man alles als „rechts“ stigmatisiert, was ihr entgegensteht. Die „Junge Freiheit“ macht daraus die rhetorische Frage: „Ist das Volk verfassungsfeindlich?“ Und schon diese Frage illustriert die Möglichkeiten, die das Wort Volk im politischen Diskurs bietet: Das Demos-Volk steht ja für den Souverän der Verfassung. Man braucht es bloß mit dem Ethno-Volk zu identifizieren. Die neurechte Position dreht auch in diesem Punkt das klassische Volk-Staat-Motiv aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert um: Aus den Ethno-Völkern als Subjekten der Bildung von Nationalstaaten werden nunmehr Nationalstaaten mit der Aufgabe, ihre höchst diversen Bevölkerungen zu Ethno-Völkern zu homogenisieren. Der neurechte Nationalstaat hat die Aufgabe, so etwas wie ein Ethno-Volk zu erzeugen, ansonsten wird ihm der Untergang prophezeit. Es wäre (ich wiederhole) leichtfertig, diese Diagnose rundweg für „falsch“ zu erklären. Ihre Grundlage ist höchst real. Aber während die Rechte fordert, die Nationalstaaten müssten sich ethnisch legitimieren, dürfte das wirkliche Problem darin bestehen, dass sie eine tragfähige Demos-Grundlage benötigen, bei der ethnische Diversität nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung ist, weil sich alle ethnisierten Gruppen politisch vertreten fühlen.
Und während sich rechts-völkische Regimes in der Vergangenheit dadurch „auszeichneten“, dass sie ethnisch oder religiös unpassende Staatsbürger diskriminierten, entrechteten (und, im NS, massenhaft ermordeten), besteht der Trick des neurechten Narrativs nunmehr im Gegenteil darin, den liberalen Staaten die Über-Kultivierung ethnischer, kultureller und religiöser Diversität/Vielfalt vorzuwerfen – und das auf Kosten der (sagen wir) indigenen Bevölkerung. Für die traditionelle völkische Rechte ist die Engführung von Staats- und Ethnovolk nach wie vor Programm. Sie steckt, als Programm, durchaus auch noch in der Geschichte vom Bevölkerungsaustausch, wird aber nicht mehr als solche explizit formuliert, sondern im Schreckbild der „multikulturellen Willensnation“ bloß angespielt. Selbstverständlich ist auch die sogenannte „westliche Welt“ nach wie vor voll mit Staaten, in denen es Versuche gibt, Demos-Volk und Ethnos-Volk tendenziell zur Deckung zu bringen (Estland, Lettland, Israel, Ungarn). Ethnische oder kulturelle Homogenität ist überall eine Fiktion, aber eine mächtige und wirkungsvolle. Arbeitsmigration hat in der Geschichte der meisten Nationalstaaten eine Rolle gespielt. Aus Deutschland sind im 19. Jahrhundert Millionen zur Arbeitssuche ausgewandert (und zeitgleich sind in die Zechen des Ruhrgebiets zahlreiche Polen eingewandert).
Angesichts der tatsächlichen Grenz-, Frontex- und Migrationspolitik in Deutschland und in der EU ist der Vorwurf des „Bevölkerungsaustauschs“ und der „Bevorzugung“ von Migranten natürlich grotesk. Allenthalben werden die Mauern immer höher und die Grenzregime immer aggressiver, mit denen sich der Westen gegen Migration und Flucht schützen möchte. Man weiß genau (bei den neoliberalen Eliten wie bei den Rechtspopulisten), dass die wilde Zuwanderung den eigenen Machtanspruch untergräbt, wenn sie als solche vom Populus identifizierbar wird.
Was die völkischen Ideologen als „Bevölkerungsaustausch“ bezeichnen, hat allerdings durchaus einen realen Kern in dem, was sonst gerne programmatisch als Globalisierung, als globalisierte Ökonomie, und da vor allem als wild globalisierte Arbeitsmärkte bezeichnet wird.
Und solche wild globalisierten Arbeitsmärkte gehören vor allem zu den strategischen politischen Zielen der exportstarken und ökonomisch global erfolgreichen neoliberalen Staaten. Sie werden natürlich nicht so formuliert, sondern verstecken sich hinter der Formel vom „Fachkräftemangel“ oder hinter der Formel von der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts für die „Besten“ aus aller Welt. Oder auch hinter der Demographie, der zur Erhaltung „unseres Wohlstands“ zu niedrigen Geburtenrate, die durch Einwanderung kompensiert werden müsse etc. Man darf sich nicht darüber täuschen, dass die neoliberalen Führungsländer ein lebhaftes Interesse daran haben, den globalen Arbeitsmarkt auf die eigenen Mühlen zu lenken, auch wenn sie immer brutalere Grenzregime einführen. Sie lieben die illegale Arbeitsmigration, auch wenn sie auf der Vorderbühne so tun, als ob sie alles unternehmen würden, um sie zu verhindern.
(5) Volk empirisch [unvollständig, nur erste Fragmente]
Empirisch Gehaltvolles über die Verwendung des Volksbegriffs zu sagen, ist in unserem Rahmen kaum möglich. Das DWDS-Bundestagskorpus umfasst für die Zeit von 1949 bis 2017 50870 Belege für das Wort Volk. Und das Korpus politische Reden für die Zeit von 1982 bis 2020 umfasst immerhin noch weit über 6000 Belege. Man kann also nur ein paar allgemeine Eindrücke formulieren.
Im Korpus politische Reden, wo wir aus der jüngsten Zeit vor allem Prominenz finden (Steinmeier, Maas, Kramp-Karrenbauer, Merkel, Schäuble etc.) fällt auf, dass es in der Hauptsache „andere“ sind, die als Völker thematisiert werden. Insbesondere Pathosformeln, in denen das Volk vorkommt, werden vornehmlich für andere gebraucht:
Der unbeirrbare Wille der Georgier zur Unabhängigkeit und zum Aufbau einer Demokratie auf den langen Traditionen dieses stolzen Volkes bestimmen unsere enge Verbundenheit über die letzten drei Jahrzehnte.
Formeln wie die vom „stolzen Volk“ (der Georgier) gehören natürlich ins Feld des georgisch-russischen Konflikts.
In Reden von Steinmeier und Schäuble findet man explizite Auseinandersetzungen mit der populistischen Entgegensetzung von Volk und Elite:
Auch in Deutschland begegnet uns die populistische Anmaßung, „das“ Volk in Stellung zu bringen: gegen politische Gegner, gegen vermeintliche und tatsächliche Minderheiten, gegen die vom Volk Gewählten.
Rede von Wolfgang Schäuble, 03.10.2018
Aber niemand hat das Recht zu behaupten, er allein vertrete „das“ Volk.
Rede von Wolfgang Schäuble, 03.10.2018
„Das“ Volk gebe es ebenso wenig wie seine „wahren“ Vertreter, liest man in diesem Zusammenhang.
Wer das Bundestagskorpus von den Anfängen her (1949) durchsieht, dem fällt auf, dass Ethno-Volk-Formeln anfänglich viel unbefangener verwendet worden sind als in späteren Zeiten. Die Gesamtfrequenz von Volk im DWDS ist nach 1945 durchaus abnehmend. Die Trägerschicht des Volksdiskurses in der Bundesrepublik der 1950er und 1960er Jahre bestand in der Hauptsache aus den Vertriebenenverbänden. Etwa 15 Millionen „Volksdeutsche“ aus den osteuropäischen Ländern hatten am Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Siedlungsgebiete in Polen, Tschechien etc. verloren und bildeten die Referenzgruppe für die Reste der völkischen Rechten. Die Vertriebenenverbände waren die ersten, die in der deutschen Tätergesellschaft den Charme des Opferstatus für sich entdeckten. Erst mit der neuen Ostpolitik der SPD in den 1970er Jahren wird der völkische Sound (und wird der politische Einfluss der Vertriebenen) in der BRD leiser.
Im DWDS-Gesamtkorpus hat zwar das „deutsche Volk“ die höchste Gebrauchsfrequenz, aber zumindest auf den ersten Blick scheint die Demos-Variante des Volkes zu überwiegen. Aber die Empirie in der politischen Verwendung des Volksbegriffs über die letzten Jahrzehnte ist viel zu komplex und facettenreich für einen kurzen Vortrag.
Ich gebe Ihnen bloß noch ein Zitat des ethnopluralistischen Volkstumsideologen Max Hildebert Boehm, der die Neuauflage seines Werks „Das eigenständige Volk“ (1932 erschienen) im Jahre 1965 bevorwortet. Da heißt es über die Konkurrenz der Volksbegriffe (eingefärbt durch den Kalten Krieg):
Der Kommunismus fügt zu dem „eigenständigen“ Volk im Sinne dieses Buches und zum gängigen, besonders dem Westen vertrauten Begriff des rein staatsbezogenen Volkes, als dritte Variante einen eigenen, sozial bestimmte und dabei äußerst militanten Volksbegriff hinzu. Dieser wertet das Volkstum nach der Lehre Lenins als lediglich formal ab und geht von einem mit politischen Monopolansprüchen ausgestatteten „werktätigen Volk“ im Sinne einer marxistischen Klassenkampflehre aus. (Boehm 1932 [1965]: XV)
Hier haben wir noch einmal alle drei Quellen des Volksbegriffs: das „eigenständige“ Ethno-Volk als mythisches Subjekt, das Staatsbürger-Volk als Demos und das arbeitende, „werktätige“ Volk der sozialistischen Staaten, das in der Entgegensetzung von Volk und Elite fortlebt.
(6) Volk als Verschiebebahnhof für zustimmungsfähige Motive im gegenwärtigen Rechtspopulismus
Im theoretischen und rhetorischen Inventar der Linken spielt das Volk gegenwärtig keine nennenswerte Rolle. Anders als in der traditionellen Arbeiterbewegung hört man auch von den Klassen von links nicht mehr viel. Sie wären vielleicht anschlussfähig für unser Volk (3), die einfachen Leute, die arbeitende Bevölkerung, im Gegensatz zu den Besitzenden und Kapitalisten. Man scheut auf der Linken bei uns diese Bezüge, weil sie in den Leitmedien als „populistisch“ kodiert sind (und weil dann in den Leitmedien quasi-automatisch Querfrontgeschichten die Runde machen: die Linke tue sich mit der Rechten zusammen, gegen die Mitte und die Demokratie).
Umso ergiebiger nutzt die Rechte die rhetorischen Möglichkeiten des Volksdiskurses. Mit ein und demselben Wort kann man den demokratischen Souverän, die einfachen Leute (gegen die korrupten Eliten) und die „Biodeutschen“ (gegen Migranten, Flüchtlinge, Asylanten und ihre vermeintlichen Förderer) aufrufen. Ich vermute (ohne es empirisch belegen zu können; s.o.), dass das Wort Volk in der ostdeutschen Bevölkerung insgesamt einen besseren Klang hat als in der westdeutschen. Das hat womöglich mit der Brückenfunktion zu tun, die das Volk der sozialistischen Ideologie, das einfache, arbeitende Volk, seit der deutschen Einheit mit dem Ethno-Volk verbindet: Von „Wir sind das Volk“ zu „Wir sind ein Volk“ (s.o.). In Westdeutschland wurde das Volk gemieden, es dominierte stattdessen die neutral konnotierte Bevölkerung und die völkisch weniger kontaminierte Nation.
Mit den Worten von Koselleck (1991) koppelt das Wort Volk eine Oben-Unten-Dimension mit einer Innen-Außen-Dimension (also: „Wir vs. die anderen“ und „Die da oben – wir da untern“). Und schon mit dieser Anatomie eignet es sich trefflich für politische Selbst- und Fremdpositionierung. Gerade weil die Linke das Volk meidet, hat die Rechte seine (nach wie vor beträchtlichen) Ressourcen ganz für sich. Es hilft also wenig, wenn Michael Wildt (2017) behauptet der Begriff Volk sei „unbrauchbar“. Dass (und wozu) er gebraucht werden kann, zeigt allein die politische Praxis und nicht die theoretisch postulierende Analyse.
Die Behauptung, der Volksbegriff sei politisch unbrauchbar geworden, ist ein direkter Reflex der Kopplung von Volk und völkisch, von Volk und Ethnos, die beide dezidiert rechte Konnotationen mitführen und ergo von allen Linken gemieden werden. Auch die liberale Mitte meidet den programmatischen Gebrauch des Ethno-Volk-Begriffes aus diesem Grunde. Was bisher bloß die rechten Ideologen begriffen haben, ist: dass der Volksbegriff ihnen eben auch Anschluss verschafft an die Jahrhunderte alte Tradition des demokratischen Souverän und an die massendemokratisch fruchtbare Tradition der einfachen Leute (gegen die polit-ökonomischen Machteliten), und das wird auf der linken Seite fatalerweise ignoriert.
Das Ethno-Volk mag aus der ethnologischen Perspektive zunächst so etwas wie eine naturnahe Kulturleistung sein, die Konstitution eines Wir, einer Eigengruppe, die sich im Verhältnis zu einer oder mehreren Fremdgruppen herausbildet und so etwas wie gemeinsame Handlungsfähigkeit stiftet. Wichtig ist aber, dass diese (naturalistische) Perspektive nicht ohne weiteres auf moderne massendemokratische Verhältnisse mit hoch individualisierten und hoch atomisierten Subjekten übertragen werden kann. In einer solchen Szene, in einem solchen Setting, ist das Ethno-Volk notwendigerweise ein strategisches politisches Projekt, etwas, was mit Mitteln der Propaganda und der Massenkommunikation erzeugt und durchgesetzt werden soll – und zwar stets im Blick auf die Gruppen, die nicht dazu gehören sollen. Das ist bereits im (völkischen) Nationalstaat des frühen 20. Jahrhunderts der Fall und wird systematisch betrieben, nicht zuletzt über alle Formen der (die Wir-Gruppe verpflichtenden) Feindbildproduktion. [Zur ukrainischen Ethnogenese, die wir, durch den russischen Krieg befeuert und beschleunigt, derzeit beobachten können, gehört zentral die antirussische Engführung von ukrainischem Volk und ukrainischem Staat – und die hysterische Feinderklärung gegen alles Russische, die von den hiesigen Atlantikern gerne übernommen wird. Jedenfalls gab es nur wenig Empörung über die Äußerung des ukrainischen Ex-Botschaftes Melnyk: „Alle Russen sind unsere Feinde“.]
Und an diesem Punkt ist es nötig, noch einmal an die innervölkischen Konfliktlinien im Volksdiskurs der Zwischenkriegszeit zu erinnern. Beim Streit um die für ein Ethno-Volk entscheidenden definierenden Kriterien gab es (wie gesagt) drei ziemlich starke Fraktionen: die Sprachvölkischen, die Kulturvölkischen und die Rassevölkischen. Das Hauptargument der Sprach- und Kulturvölkischen (zu denen ich der Einfachheit halber auch die Religionsvölkischen rechne) gegen die Rassevölkischen bestand darin, dass im Feld von Sprache und Kultur so etwas wie Volkswechsel, Umvolkung möglich ist, im Feld der biologisch gedachten Rasse nicht. Mit den Sprach- und Kulturdeutschen kann man für Sprach- und Kulturerhalt auch unter „fremder“ Regierung kämpfen. Zu einer (biologisch gedachten) Rasse gehört man oder man gehört nicht zu ihr. Ein Rassevolk habe keine werbende Ausstrahlung auf andere Rassevölker. So lief die Argumentation, auf welche wiederum die Rassevölkischen mit der Figur von der tiefen biologischen Kraft der Rasse schwadronierten. Tatsächlich (das wissen wir von Hannah Arendt) war die Werbekraft der Rassevölkischen (nicht zuletzt wegen ihrer damals so wahrgenommenen naturwissenschaftlichen Modernität) sehr beträchtlich. Allenthalben fühlten sich auch in den vom NS besetzten Ländern beträchtliche Gruppen von den nordisch-arischen Mythen angezogen und zur Kollaboration mit dem NS verleitet. Die NS-Praxis in einigen besetzten Ländern (selbst bei den „slawischen Untermenschen“!) bestand zudem darin, Teile der Bevölkerung nach „rassischen Merkmalen“ (Schädelform, Haarfarbe, Wuchs etc.) auszusondern und für „germanisierbar“ zu erklären. Auch Rasse lässt sich strategisch zuteilen! Es kommt also selbst bei einem (pseudo-)biologischen Merkmal wie der Rasse letztlich auf die politische Definitionsmacht an (und natürlich nicht auf so etwas wie biologische Rasse, was es innerhalb der Gattung Mensch durchaus nicht gibt).
Für den heutigen neurechten Volksdiskurs spielt die Rassevariante des Ethno-Volkes keine zentrale Rolle auf der Vorderbühne, man begegnet ihr aber durchaus noch an den wilden Rändern dieses Diskurses. Und mein Eindruck ist, dass es im Umkreis der identitären Bewegung so etwas wie eine Rasse-Renaissance gibt. Argumentativ (wenn denn von „Argumenten“ die Rede sein kann) hängt sich dieser Neorassismus an die Beobachtung, wonach gerade die woken Diversitätsfreunde so etwas wie einen umgekehrten Rassismus praktizieren, indem sie pauschal den Westlich-Weißen inhärenten Rassismus vorwerfen, den anderen, diversen Ethnien aber einen selbstbewussten Ethnozentrismus geradezu empfehlen und nahelegen. Gegenüber dieser Position (so die meist implizite Schlussfolgerung vor allem bei den Identitären) ist der Ethnopluralismus geradezu egalitär, weil er allen ethnischen Gruppen ein selbstbewusstes ethnisches „Wir“ nahelegt. Die Werbekraft dieser Figur sollte man nicht unterschätzen.
Gründe und Motive für eine neue Konjunktur des Ethnischen (oder besser gesagt: der Selbstethnisierung sozialer Gruppen) gibt es aber auch jenseits der „Rassen“ genug. Ein handgreiflicher Grund ist die Schwächung und Überforderung der Nationalstaaten durch globale Wirtschafts- und Finanzakteure – während sich die so geschwächten Nationalstaaten gleichzeitig mit zunehmend multiethnischen Bevölkerungen konfrontiert sehen, die zwischen Herkunftsland und Wohn- und Arbeitsland (bzw. Herkunftsreligion etc.) geteilte und gemischte Loyalitäten haben. In diesen und ähnlichen Konstellationen wird das Wohn- und Arbeitsland, wenn man sich da diskriminiert fühlt, gegenüber dem Ethno-Wir im Zweifel unterliegen. Frankreich bietet da reiches Anschauungsmaterial mit seiner radikalisierten nordafrikanisch-muslimischen Slumbevölkerung!
All das sind Spezialprobleme, die wir hier nicht im Detail verfolgen können. Höchst leichtfertig wäre es angesichts der hier umrissenen Lage, den Volksbegriff zu ignorieren oder ihn einfach für „unbrauchbar“ zu erklären und ihn kampflos der Rechten zu überlassen.
Zusammengehalten werden Demos-Volk, Populus-Volk und Ethno-Volk durch den Umstand, dass es in allen drei Dimensionen um bewegliche Ein- und Ausschließung (und um die Etablierung einer „Wir vs. die anderen“-Konstellation) geht. Die neue Rechte nutzt den grundgesetzlichen Rang des Demos-Volkes zur Propagierung eines (kulturell homogenen) Ethno-Volkes. Die Linke meidet den Volksbegriff wegen seiner „völkischen“ Konnotationen. Demokratische Nationalstaaten tun gut daran, die auf ihrem Territorium lebenden ethnischen Gruppen nicht gegeneinander in Stellung zu bringen (wie es koloniale Praxis war und ist und wie es die neue Rechte tut, ob in Ungarn, in Italien, in den USA, in Deutschland oder anderswo), sondern sie so zu behandeln, dass sie sich mit „ihrem“ Staat und seinem Demos-Volk identifizieren können. Ethnien werden vor allem dann zu (identitären, völkischen) Ethnien, wenn sie von anderen bekämpft werden! Und sie lösen sich auf, wenn sie in gemeinsame soziale und politische Anliegen eingebunden werden können.
(7) Literatur
- Boehm, Max Hildebert (1932): Das eigenständige Volk. Göttingen [Nachdruck Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1965].
- Hacks, Peter (1991): Ascher gegen Jahn. Ein Freiheitskrieg. Berlin: Aufbau.
- Hahn, Hans Peter (2013): Ethnologie. Eine Einführung. Berlin: Suhrkamp.
- Klaus, Georg & Buhr, Manfred (12974): Philosophisches Wörterbuch. 10. Aufl. Leipzig: VEB Bibliographisches Institut.
- Kloss, Heinz (1969): Grundfragen der Ethnopolitik im 20. Jahrhundert. Wien, Stuttgart: Braunmüller.
- Koselleck, Reinhart (1992): Artikel „Volk, Nation, Nationalismus, Masse“. In: Geschichtliche Grundbegriffe, hrsgg. Von Brunner, Conze & Koselleck, Band 7, S. 141-431.
- Prehn, Ulrich (2013): Max Hildebert Böhm: radikales Ordnungsdenken vom Ersten Weltkrieg bis in die Bundesrepublik. Göttingen: Wallstein.
- Wagener, Martin (2021): Kulturkampf um das Volk. Reinbek: Lau.
- Wildt, Michael (2017): Volk, Volksgemeinschaft, AfD. Hamburg: Hamburger Edition.
Zitiervorschlag
Knobloch, Clemens (2022): Was ist ein Volk? – Oder: Vom unwiderstehlichen Reiz des Begriffs „Volk“ für die neurechten Freunde der Wissenschaftsfreiheit. In: Diskursmonitor. Online-Plattform zur Aufklärung und Dokumentation von strategischer Kommunikation. Manuskript zum Vortrag vom 22.09.2022. Online unter: https://diskursmonitor.de/review/was-ist-ein-volk.