Begriffsdefinition:
- Lizenzgeber*in: Forschungsgruppe diskursmonitor.de (zum Editorial)
- Lizenzgegenstände: Daten, Texte, Korpora, Software, WebServices (REST-API), Analyseergebnisse, Grafiken und Visualisierungen – die über das Portal ‚diskursmonitor.de‘ bezogen werden können.
- Lizenznehmer*in: Mit der Nutzung des Lizenzgegenstands (oder Teilen) stimmen Sie den Nutzungsbedingungen zu (s. u.).
Nutzungsbedingungen:
Der Lizenzgegenstand wird durch die Lizenzgeber*in unter folgenden Bedingungen überlassen:
- Die Lizenzgegenstände stehen für die nichtkommerzielle Forschung und Lehre kostenfrei zur Verfügung. Eine Verwendung (auch in Auszügen) zu anderen Zwecken (z. B. kommerzielle Nutzung), erfordert eine vorherige schriftlichen Genehmigung.
- Für die Nutzung der REST-API ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Details zur Anmeldung entnehmen Sie bitte der Dokumentation.
- Die Lizenzgegenstände dürfen nicht weitergeben oder anderweitig verfügbar gemacht werden. Die Lizenz und die dadurch erworbenen Rechte sind nicht auf Dritte übertragbar.
- Wenn Lizenzgegenstände für die Erstellung von Publikationen genutzt werden, muss diese Nutzung entsprechend guter wissenschaftlicher Praxis kenntlich gemacht werden. Wir freuen uns auch über Hinweise zu Publikationen die auf unseren Lizenzgegenständen aufbauen – auf Wunsch verlinken wir diese Inhalte auch.
- Es ist der Lizenznehmer*in untersagt, die Lizenzgegenstände missbräuchlich zu verwenden. Dies betrifft z. B. den Versuch anonymisierte Personendaten zu deanonymisieren. Oder: Die Webseite oder die WebServices (REST-API) mit unnötigen Abfragen (DoS-Angriff) zu überlasten. In solchen Fällen behält sich die Lizenzgeber*in vor, die Lizenz (ohne Angabe von Gründen) vorübergehend oder dauerhaft zu entziehen, sowie in extremen Fällen (z. B. DoS-Angriffen) auch rechtliche Schritt einzuleiten.
- Die Lizenzgegenstände wurden mit größter Sorgfalt entwickelt. Jedoch können Fehler (insbesondere in der Software / WebServices) niemals vollständig ausgeschlossen werden. Es kann daher keine Gewähr übernommen werden. Für jedweden direkten oder indirekten Schaden – insbesondere Schaden an anderer Software, ihren persönlichen Daten oder an Hardware kann die Lizenzgeber*in nicht haftbar gemacht werden. Ausschließlich die Lizenznehmer*in haftet für die Folgen der Benutzung.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.