Affirmation
Im sprachwissenschaftlichen Sinne bezeichnet Affirmation die Behauptung oder Bejahung einer Aussage. Die affirmative Form eines Wortes oder Satzes ist das Gegenteil zur Verneinung (Negation).
Im sprachwissenschaftlichen Sinne bezeichnet Affirmation die Behauptung oder Bejahung einer Aussage. Die affirmative Form eines Wortes oder Satzes ist das Gegenteil zur Verneinung (Negation).
So wird – angelehnt an formallogische Darstellungen von Argumentationen (Oberprämisse plus Unterprämisse ergeben die Konklusion) – mit Bezug oder unter Berufung auf Autoritäten, oft auf Wissenschaftlerinnen/Experten in politischen Debatten häufig argumentiert, in diesem Fall bezüglich der Richtigkeit/Angemessenheit einer Bewertung.
Flashmobs sind ein urbanes Phänomen, das sich zu einer populären sozialen Ausdrucksform im öffentlichen Raum entwickelt hat. Sie entstehen durch das scheinbar spontane, tatsächlich aber organisierte Zusammentreffen einer Menschenmenge, die an einem bestimmten Ort eine gemeinsame Aktion ausführt und sich anschließend, als wäre nichts geschehen, wieder zerstreut.
Gewaltaufrufe initiieren und unterstützen eine von nahezu allen sozialen Gruppen ausgeübte kulturelle Praxis, individuelle wie kollektive Konfliktsituationen nicht mit diskursiven, friedlichen Mitteln zu lösen, sondern durch aggressives, repressives, verletzendes und zerstörendes bzw. Verletzung androhendes Handeln, das sowohl auf den Körper wie auf die Psyche von Menschen einwirken kann.
Untersuchungsausschüsse sind ein Kernbestandteil parlamentarischer Kontrolle in Deutschland. Als Verfahren, die zu einem großen Teil öffentlich durchgeführt werden, dienen sie dazu, politische Skandale der Regierung und Verwaltung aufzuarbeiten. Durch ihre Abschlussberichte, die dem Parlament vorgelegt werden, sollen Fehler der Exekutive sichtbar gemacht und Handlungsempfehlungen beschlossen werden.
Der Ausdruck ist paradox und insofern ein Prädikat aus der Beobachtung zweiter Ordnung. Handelnde pflegen ihrem eigenen Verständnis nach nicht kalkuliert – also rechtlich gesprochen: vorsätzlich – gegen die Verfassung zu verstoßen. Ein kalkulierter Verfassungsverstoß ist einem kalkulierten Mord nicht ähnlich.