Geschützt: Diskursfigur
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Die Bezeichnung Totalverweigerer wurde ursprünglich in den späten 70er Jahren im Rahmen der Auseinandersetzungen um die Inanspruchnahme des Rechtes auf Kriegsdienstverweigerung nach § 4.3 GG verwendet. Mit diesem Ausdruck wurden junge Männer stigmatisiert, die nicht nur den Wehrdienst, sondern auch den (längeren) zivilen „Ersatzdienst“ (später „Zivildienst“) verweigerten und damit, wie auch nicht-anerkannte Kriegsdienstverweigerer, Haftstrafen riskierten. Wer Zwangsdienste aus Gewissensgründen ablehnte, wurde darüber hinaus wahlweise als politisch unzuverlässig, fehlgeleitet-überspannt, renitent, feige und/oder faul markiert.
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