DiskursGlossar

Meinungsfreiheit

Kategorie: Schlagwörter
Verwandte Ausdrücke: Meinungsäußerungsfreiheit, Redefreiheit
Siehe auch: Cancel Culture, Political Correctness, Sagbarkeit, Tabuisierung
Autor: Thomas Niehr
Version: 1.0 / Datum: 31.08.2026

Kurzzusammenfassung

Meinungsfreiheit ist ein positiv konnotiertes Schlagwort. Das im Schlagwort kondensierte Programm wird allgemein zustimmend propagiert oder eingefordert, ohne dass immer verdeutlicht wird, welches Konzept von Meinungsfreiheit zugrunde liegt. Aufgrund dieser allgemeinen Zustimmung kann Meinungsfreiheit als Hochwertwort kategorisiert werden: In der öffentlichen Debatte gibt es keine wahrnehmbaren Stimmen, die sich gegen Meinungsfreiheit (in dieser unbestimmten Form) aussprechen. Darüber hinaus ist ‚Meinungsfreiheit‘ in der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzlich garantiert: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten,“ heißt es in Art 5, Abs. 1 des Grundgesetzes. Die öffentliche Auseinandersetzung um Meinungsfreiheit dreht sich in erster Linie um die Fragen, inwieweit dieses Recht de facto politischen und gesellschaftlichen Einschränkungen unterliegt und inwieweit der zitierte Grundgesetzartikel tatsächlich die uneingeschränkte öffentliche Kundgabe jedweder Meinung unter Schutz stellt. Insbesondere im letzten Jahrzehnt haben Diskussionen um Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland wieder an Brisanz gewonnen. Einerseits werden Einschränkungen der Meinungsfreiheit moniert, andererseits wird in diesen Debatten eine Verrohung des Diskurses beklagt.

Erweiterte Begriffsklärung

Meinungsfreiheit wird im öffentlichen Diskurs insbesondere dann zum Thema, wenn Akteure die Möglichkeit, ihre eigene Meinung zu äußern, als bedroht oder eingeschränkt wahrnehmen. Aus Gründen der Sprachökonomie wird meist der Ausdruck Meinungsfreiheit verwendet, gemeint sein dürfte allerdings Meinungsäußerungsfreiheit. Es geht mithin um die Frage, inwieweit jemand daran gehindert wird, seine Meinung „frei zu äußern und zu verbreiten“ (Grundgesetz, Art. 5). Sollte dies nachweislich der Fall sein, so könnte es sich um eine Grundrechtsverletzung handeln. Insbesondere im letzten Jahrzehnt wird Meinungsfreiheit wieder öffentlich vermehrt diskutiert, wie etwa eine Abfrage im DWDS-Zeitungskorpus zeigt.

Abb. 1: Vorkommen von Meinungsfreiheit im DWDS-Zeitungskorpus

Öffentliche Debatten um (die Einschränkung der) Meinungsfreiheit werden teils mit (pseudo-)juristischen Argumentationen, teils mit Behauptungen zur Diskursstruktur bzw. zum gesellschaftlichen Klima geführt. Wird eine Einschränkung der Meinungsfreiheit behauptet und dabei ein Verstoß gegen das Grundgesetz geltend gemacht, so dient Artikel 5 des Grundgesetzes als Argumentationsgrundlage. Allerdings wird dieser Artikel häufig unvollständig angeführt. Der 2. Absatz des Artikel 5, in dem von „Schranken“ die Rede ist, wird bei derartigen Argumentationen – wohl aus strategischen Gründen – nicht angeführt. Weiterhin werden die relevanten Stellen des Strafgesetzbuches nicht erwähnt, in denen sogenannte Äußerungsdelikte wie Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Beleidigung von Politiker:innen (§ 188 StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB) und seit dem Jahr 2021 auch „Verhetzende Beleidigung“ (§ 192a StGB), umgangssprachlich meist als Hatespeech bezeichnet, mit Strafandrohungen bewährt werden (vgl. Niehr i. Dr.). Insofern unterscheidet sich das Konzept von Meinungsfreiheit in der BRD und den USA: Dort ist die Meinungsfreiheit durch das „First Amendment“ geschützt und nahezu unbegrenzt (vgl. ZDFheute 2025), da der Staat keine Gesetze erlassen soll, die die Freiheit der Rede oder der Presse einschränken:

Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances. (Library of Congress o. J.)

In der Bundesrepublik Deutschland sind der Meinungsfreiheit hingegen gesetzliche Grenzen gesetzt. Auf solche Grenzen bzw. „Schranken“ wird in Art. 5, Abs. 2 des Grundgesetzes zwar hingewiesen, sie werden im Artikel jedoch nicht detailliert aufgeführt, ihre Konkretisierung erfolgt im Zuge der Rechtsprechung. Die in Artikel 1 genannten Rechte – neben dem Recht, „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“,  werden noch „Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film“ genannt – „finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“ (Art. 5, Abs. 2 GG). Insofern macht bereits das Grundgesetz deutlich, dass es sehr wohl Meinungsäußerungen geben kann, die gesetzlich untersagt sind.

Potentielle Einschränkungen politisch motivierter Meinungsäußerungen werden mit dem Prinzip der wehrhaften Demokratie gerechtfertigt, die ihrer Abschaffung nicht tatenlos zuschauen muss: „Grundrechte – insbesondere politische Teilhaberechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit – sollen dann eingeschränkt werden dürfen, wenn sie in missbräuchlicher Weise allein dazu genutzt werden, das System, das sie überhaupt erst ermöglicht und gewährleistet, zu bekämpfen“ (Volkmann 2019: 133). Daraus folgt das Paradox, dass demokratische Grundrechte eingeschränkt werden können, um die Demokratie zu schützen: „Die Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit zum Schutz demokratischer Prinzipien würde eine Einschränkung eines in der Demokratie besonders bedeutsamen Prinzips zum Schutz eines anderen in der Demokratie ebenfalls besonders bedeutsamen Prinzips darstellen“ (Struth 2022: 47).

Die Meinungen darüber, wie wehrhafte Demokratie und Meinungsäußerungsfreiheit auszutarieren seien, gehen auseinander und werden ihrerseits diskursiv verhandelt. So kommt etwa der Journalist und Jurist Ronen Steinke zu dem Ergebnis, dass das Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit in Deutschland zunehmend bedroht sei:

Schon immer war die Bundesrepublik innerhalb der westlichen Welt das Land mit den meisten Sprachtabus, den schärfsten Strafvorschriften gegen bloße Worte, freedom of speech wird hier traditionell kleiner geschrieben als in den USA. […] Deutschland hat darauf gesetzt, noch einmal zusätzliche Gesetze zu schaffen sowie auch alte, schon bestehende Gesetze zu verschärfen, um politische Äußerungen stärker zu regulieren und einzuschränken. (Steinke 2026: 11, kursiv i. O.)

Abgesehen von den im Zitat angesprochenen gesetzlichen Regelungen werden im öffentlichen Diskurs auch informellere, nicht kodifizierte Sprachnormen kritisiert oder verteidigt. Die Diskussionen drehen sich darum, ob man bei brisanten Themen wie etwa Gender, Migration oder Vergangenheitsbewältigung tatsächlich seine Meinung frei äußern kann (siehe auch die Artikel zu Sagbarkeit und Tabuisierung). Es wird angemerkt, dass die freie Meinungsäußerung zwar gesetzlich garantiert sei, es aber auch Einschränkungen unterhalb einer juristischen Schwelle geben könne. In diesem Zusammenhang schreiben etwa die Journalisten Julia Reuschenbach und Korbinian Frenzel:

Wie „safe“ ist man heute, etwas Provokantes, möglicherweise Unbedachtes, Übertriebenes und damit vielleicht sogar gar mal schlicht Falsches zu sagen? Wie sehr muss man Konsequenzen fürchten? Nicht im Sinne von Sanktionen in einem juristischen Sinne, aber in einem moralischen. Es geht um das Kopfschütteln, das Naserümpfen, das Augenrollen des Umfeldes, eine gesellschaftliche Diskreditierung der Position. (Reuschenbach/Frenzel 2024: 129)

Bei der Beantwortung der hier aufgeworfenen Fragen werden im öffentlichen Diskurs unterschiedliche Positionen eingenommen. Die eine Seite geht davon aus, dass es eine übertriebene (,woke‘) Sach- und Sprachkritik gebe, die es nicht zulasse, dass vom Mainstream abweichende Meinungen geäußert würden. Unbequeme Meinungen würden ausgegrenzt und unterlägen einer Cancel Culture. Dies wiederum führe zu einer „Schweigespirale“ (Noelle-Neumann 1996), die de facto einer erheblichen Einschränkung der Meinungsfreiheit gleichkäme. Die andere Seite wiederum betont, dass es auch in einer demokratisch organisierten Gesellschaft keine uneingeschränkte Meinungsäußerungsfreiheit geben könne: „Es gibt auch unter den Bedingungen der Meinungsfreiheit gewisse Grenzen; kontrovers diskutierbar ist lediglich die Frage, wo diese genau zu ziehen sind“ (Tappe 2022: 277).

Zu dieser Frage hatte sich bereits im Jahr 2010 Thilo Sarrazin in seinem umstrittenen Buch Deutschland schafft sich ab geäußert:

„Wer nicht lernt, bleibt unwissend. Wer zuviel isst, wird dick.“ Solche Wahrheiten auszusprechen, gilt als politisch inkorrekt, ja als lieblos und eigentlich unmoralisch – zumindest aber ist es unklug, wenn man in politische Ämter gewählt werden möchte. (Sarrazin 2010: 9)

Die von Sarrazin für Personen des öffentlichen Lebens insinuierte Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit wird inzwischen auch von nahezu der Hälfte der Bevölkerung für gegeben erachtet: Einer Allensbach-Umfrage zufolge antworteten auf die Frage: „Haben Sie das Gefühl, dass man in Deutschland seine politische Meinung frei sagen kann, oder ist es besser, vorsichtig zu sein?“ im Jahr 1991 noch 78% der Befragten, dass man seine politische Meinung frei sagen könne; lediglich 16 % waren nicht dieser Meinung. Bis zum Jahr 2025 haben sich diese Werte deutlich verändert: Nur noch 46 % antworten im Sinne der Meinungsfreiheit, 44 % antworten, dass es besser sei „vorsichtig  zu sein“ (vgl. Institut für Demoskopie Allensbach: Anhang, Schaubild 1).

Eine andere Sicht auf Meinungsfreiheit wird durch die Verwendung des Wortes Sprachverrohung deutlich. Mit diesem Schlagwort wird die Ansicht zum Ausdruck gebracht, dass die Grenzen des Sagbaren immer weiter verschoben oder sogar aufgehoben würden. Beklagt wird mithin eine unangemessene Art der öffentlichen Kommunikation, durch die Menschen sprachlich diskriminiert und herabgewürdigt, z. T. sogar dehumanisiert würden. Für diese Entwicklung werden insbesondere Soziale Medien verantwortlich gemacht, in denen Hate Speech verbreitet werden könne, ohne dass bislang wirksame Maßnahmen dagegen gefunden worden seien. Eine politische Maßnahme bestand in der Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes im Jahr 2017. Dieses Gesetz sollte die Verbreitung von Hate Speech unterbinden, indem es die Betreiber von Plattformen wie Facebook dazu verpflichtet, strafbare Inhalte zu löschen. Die Inhalte des Gesetzes wurden kontrovers diskutiert; es wurden eine Einschränkung der Meinungsfreiheit befürchtet und Zensurvorwürfe geäußert (vgl. Wikipedia o. J.).

Auch das Sprachverhalten von AfD-Politiker:innen und anderen rechtsextremistischen Akteur:innen wurde als Motor für Sprachverrohung verantwortlich gemacht. Zahlreiche Äußerungen aus deren Reihen – v. a. zu den brisanten Themen Migration und Vergangenheitsbewältigung – wurden nicht nur im Bundestag mit Ordnungsrufen geahndet, sondern führten auch zu öffentlichen Debatten über die Grenzen des Sagbaren und damit auch über die Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit (vgl. Niehr 2019, 2020). In diesem Zusammenhang wurde auch mehrfach darauf hingewiesen, dass die Meinungsäußerungsfreiheit nicht bereits durch Kritik eingeschränkt werde:

Wenn ich für mich als Grundrecht in Anspruch nehme, frei meine Meinung äußern zu dürfen, dann muss mir klar sein, dass auch diejenigen, die nicht meiner Meinung sind, das selbe Recht haben, wiederum ihre Meinung über meine Meinung kundzutun. Wenn diese Anderen in der Mehrheit sind und ich selbst eine Minderheitsmeinung vertrete, ist das unangenehm, stellt aber keine Verletzung meiner Rechte dar. Es gibt kein Recht darauf, nicht in der Minderheit zu sein, und auch kein Recht darauf, nicht zu spüren zu bekommen, dass man in der Minderheit ist. (Tappe 2022: 282)

Niemand hat mithin das Recht, nicht kritisiert zu werden (vgl. Steinke 2026: 21–34), und die bloße Kritik an einer Meinungsäußerung ist nicht umstandslos mit ihrer Einschränkung gleichzusetzen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass mit dem Schlagwort Meinungsfreiheit ein ganzer Themenkomplex angesprochen wird, der seit etwa zehn Jahren öffentlich intensiv diskutiert wird und einen nicht nur juristisch, sondern auch medienethisch und sprachkritisch bedeutsamen Diskurs darstellt.

Beispiele

(1) Im folgenden Beispiel wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Meinungsäußerungsfreiheit in Deutschland bedroht sei, wiewohl es keine staatliche Zensur gibt.

Zudem hat die Cancel Culture eine Atmosphäre kollektiver Empfindlichkeit geschaffen, in der abweichende Meinungen nicht nur kritisiert, sondern aktiv zum Schweigen gebracht werden. Wer sich gegen den Zeitgeist äußert, riskiert durch Empörungswellen öffentliche Ächtung bis hin zum Jobverlust. Während in autoritären Staaten die Meinungsfreiheit direkt von der Obrigkeit abgedreht wird, kommt der Angriff in den westlichen Demokratien auch aus der Mitte der Gesellschaft. […] Unabhängig davon, ob der Staat das Recht auf freie Rede selbst einschränkt, die Durchführung an private Unternehmen auslagert oder eine besonders lautstarke Gruppe alle anderen zum Schweigen bringt: Es gibt keine halbe Meinungsfreiheit. Sobald jede Meinungsäußerung der Kontrolle unterliegt, erodiert die Demokratie. (Der Pragmaticus 2025)

(2) In seinem Gastbeitrag für die Süddeutsche Zeitung zeigt Jörg Bong die Grenzen der Meinungsfreiheit auf. Er betont, dass sich das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht auf Meinungen erstrecke, die die Zerstörung der freiheitlichen Demokratie propagieren.

Jede und jeder hat die Freiheit, die Grundlage unseres Staates […] für eine verrottete Idee zu halten und ein autokratisches System oder eine Diktatur persönlich zu bevorzugen. Aber sobald sich diese Positionen zu einer politischen Kraft organisieren, handelt es sich de jure und, viel wichtiger, de facto eben um keine „freie Meinung“ mehr, sondern um den konkreten Versuch, diese Gesellschaft zu zerstören. Es handelt sich um einen verfassungsfeindlichen Akt. Und hier beginnt keine Diskussion. Sondern ein Kampf. Die Sache ist ganz einfach: Die Ansicht einer Suprematie des Deutschen ist keine Meinung – sie gehört verboten, genau wie die Partei, die diese Ansicht vertritt. Selbst wenn die offenbar rund 40 Prozent AfD-Wähler in Thüringen so denken, ja, selbst wenn die gesamte deutsche Bevölkerung und alle Abgeordneten im Bundestag diese Ansicht verträten, wäre dies nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. (Bong 2026)

(3) Nach einem Urteil des höchsten deutschen Gerichts sind rassistische Äußerungen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt und können empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Bundesverfassungsgericht: Rassismus ist keine Meinung […] Ein Mann beleidigt einen schwarzen Kollegen als Affen – und wird entlassen. Der Ausfall sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, findet er und klagt. Nun ist er in allen drei Instanzen gescheitert. (DER SPIEGEL 2020)

(4) Laut der UN-Sonderberichterstatterin Irene Khan ist die Meinungsfreiheit in Deutschland gefährdet. Der Debattenraum werde durch staatliche Maßnahmen eingeschränkt, was die Polarisierung in der Gesellschaft verstärke.

Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, hat sich besorgt über den Stand der Meinungsfreiheit in Deutschland geäußert. Viele Menschen hätten Angst, ihre Meinung öffentlich oder in digitalen Medien zu äußern, teilte sie nach einem mehrtägigen Besuch in Deutschland schriftlich mit. Das Land müsse mehr tun, um Meinungsvielfalt und Debatten zu schützen. […] Die Regierung nehme die Bedrohungen zwar ernst, reagiere jedoch mit „Kriminalisierung“ – etwa durch das Verbot bestimmter Slogans oder die Überwachung angeblich extremistischer Organisationen. Das sei der falsche Weg und stehe in Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards, sagte Khan. Laut der UN-Expertin schrumpft in der Folge der Raum für demokratische Debatten. Zudem werde die gesellschaftliche Polarisierung beschleunigt und das Vertrauen in Institutionen beschädigt. (ZEIT ONLINE 2026)

Literatur

Zum Weiterlesen

  • Kitz, Volker (2018): Meinungsfreiheit! Demokratie für Fortgeschrittene. Frankfurt a. M.: S. Fischer.
  • Niehr, Thomas (2026): Verschiebung von Sagbarkeitsgrenzen: mess- oder nur fühlbar? Überlegungen aus Sicht der Linguistik. In: Zeitschrift für Diskursforschung, Jg. 13, Heft 2, S. 221–236.

Zitierte Literatur und Belege

  • Bong, Jörg (2026): Lasst sie uns endlich verbieten. In: Süddeutsche Zeitung. Online unter: https://www.sueddeutsche.de/kultur/afd-rechtsradikale-meinungsfreiheit-verbot-li.3472726 ; Zugriff: 08.05.2026.
  • Der Pragmaticus (2025): Das Comeback der Zensur. Online unter: https://www.derpragmaticus.com/r/zensur-meinungsfreiheit ; Zugriff: 09.07.2026.
  • DER SPIEGEL (2020): Bundesverfassungsgericht: Rassismus ist nicht durch Meinungsfreiheit geschützt. Online unter: https://www.spiegel.de/karriere/bundesverfassungsgericht-rassismus-ist-nicht-durch-meinungsfreiheit-geschuetzt-a-2ab0ebe9-08fe-480e-9f25-0a2ccf1d6e89 ; Zugriff: 09.06.2026.
  • Institut für Demoskopie Allensbach (Hrsg.) (2025): Was ist Freiheit? Eine Dokumentation des Beitrags von Dr. Thomas Petersen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Nr. 241 vom 17. Oktober 2025. Online unter: https://www.ifd-allensbach.de/fileadmin/kurzberichte_dokumentationen/FAZ_Oktober2025_Freiheit.pdf ; Zugriff: 08.05.2026.
  • Library of Congress – Constitution Annotated (o. J.) [1791]: U.S. Constitution – First Amendment. Online unter: https://constitution.congress.gov/constitution/amendment-1/ ; Zugriff: 08.05.2026.
  • Niehr, Thomas (2019): Sprache – Macht – Gewalt oder: Wie man die Grenzen des Sagbaren verschiebt. In: Sprachreport, Jg. 35, Heft 3, S. 1–7.
  • Niehr, Thomas (2020): Verrohung der Sprache. Was ist das eigentlich und wie kann man es beschreiben? In: Zeitschrift für Kulturphilosophie, Jg. 14, Heft 1, S. 53–64.
  • Niehr, Thomas (i. Dr.): Hatespeech. In: Runkehl, Jens; Schlobinski, Peter; Siever, Torsten (Hrsg.): Sprache + Respekt. Perspektiven aus Wissenschaft und Gesellschaft. Baden-Baden: Olms.
  • Noelle-Neumann, Elisabeth (1996): Öffentliche Meinung. Die Entdeckung der Schweigespirale. Frankfurt a. M., Berlin: Ullstein.
  • Reuschenbach, Julia; Frenzel, Korbinian (2024): Defekte Debatten. Warum wir als Gesellschaft besser streiten müssen. Berlin: Suhrkamp.
  • Sarrazin, Thilo (2010): Deutschland schafft sich ab. München: DVA.
  • Steinke, Ronen (2026): Meinungsfreiheit. Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen. Berlin: Berlin Verlag.
  • Struth, Anna Katharina (2022): Das Phänomen der Hate Speech aus einer grundrechtlichen Perspektive – „Die Meinungsäußerungsfreiheit des Hassredners“. In: Weitzel, Gerrit; Mündges, Stephan (Hrsg.): Hate Speech. Definitionen, Ausprägungen, Lösungen. Wiesbaden: Springer VS, S. 43–78.
  • Tappe, Inga (2022): Zwischen „Hate Speech“ und „Cancel Culture“: eine medienethische Betrachtung aktueller Debatten um Meinungs- und Redefreiheit im Internetzeitalter. In: Marci-Boehncke, Gudrun; Rath, Matthias; Delere, Malte u. a. (Hrsg.): Medien – Demokratie – Bildung. Normative Vermittlungsprozesse und Diversität in mediatisierten Gesellschaften. Wiesbaden: Springer VS, S. 273–293.
  • Volkmann, Viktor (2019): Meinungsfreiheit für die Feinde der Freiheit? Meinungsäußerungsdelikte zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung als Instrumente der wehrhaften Demokratie. Berlin: Duncker & Humblot.
  • Wikipedia (o. J.): Netzwerkdurchsetzungsgesetz. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Online unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Netzwerkdurchsetzungsgesetz ; Zugriff: 08.05.2026.
  • ZDFheute (2025): Meinungsfreiheit: Unterschiede zwischen USA und Deutschland. Online unter: https://www.zdfheute.de/politik/ausland/meinungsfreiheit-usa-deutschland-vergleich-100.html ; Zugriff: 08.05.2026.
  • ZEIT ONLINE (2026): UN-Sonderberichterstatterin: Kritik an der Meinungsfreiheit in Deutschland. Online unter: https://www.zeit.de/gesellschaft/2026-02/vereinte-nationen-sonderberichterstatterin-meinungsfreiheit-deutschland ; Zugriff: 09.06.2026.

Zitiervorschlag

Niehr, Thomas (2026): Meinungsfreiheit. In: Diskursmonitor. Glossar zur strategischen Kommunikation in öffentlichen Diskursen. Hg. von der Forschungsgruppe Diskursmonitor und Diskursintervention. Veröffentlicht am 31.08.2026. Online unter: https://diskursmonitor.de/glossar/meinungsfreiheit.  

DiskursGlossar

Grundbegriffe

Akteur

Als Akteur oder Diskursakteur werden in der Diskursforschung meist Gruppen oder Grup-penstellvertreter verstanden, die mit kommunikativen Mitteln in der Öffentlichkeit versuchen, ihre Deutungen und Ressourcenansprüche gegen Rivalen durchzusetzen.

Diskursfigur

Diskursfiguren – wie der Held oder der Experte, das Genie, der Gefährder, Gutmensch, Nerd oder Psychopath – sind im medial-politischen Diskurs konstruierte und verbreitete Vorstellungen von Handlungsträgern, die stereotyp mit bestimmten Eigenschaften assoziiert werden. Sie erhalten durch musterhaften Sprachgebrauch, aber auch durch bildhafte Darstellungen eine kommunizierbare, wiedererkennbare Kontur.

Repräsentative Anekdote

Repräsentative Anekdote bezeichnet ein modellhaftes Kurznarrativ, das in Theorien, Weltanschauungen und komplexen Erklärungen selektiv reproduziert wird. So ist z.B. das „survival of the fittest“ (‚die Stärksten überleben‘) die repräsentative Anekdote, die in allen darwinistischen, sozialdarwinistischen und neodarwinistischen Theorien und Deutungsmustern als Modell dient und variabel ausgearbeitet wird.

Begriffsgeschichte

Die Begriffsgeschichte lässt sich allgemein als eine historische Methode beschreiben, die den zeitlichen Wandel der Bedeutungen von bestimmten Ausdrücken untersucht. Da einzelne Worte nie isoliert begegnen und ihre jeweiligen Bedeutungen erst im Kontext größerer sprachlicher Zusammenhänge oder semantischer Felder greifbar werden, verbindet sie sich flexibel mit anderen Methoden historischer Semantik, wie etwa der Diskursgeschichte, der Argumentationsgeschichte oder der Metaphernforschung (Metaphorologie).

Diskurssemantische Verschiebung

Mit dem Begriff der diskurssemantischen Verschiebung wird in der Diskursforschung ein Wandel in der öffentlichen Sprache und Kommunikation verstanden, der auf mittel- oder län-gerfristige Veränderung des Denkens, Handelns und/oder Fühlens größerer Gesellschafts-gruppen hinweist.

Domäne

Der Begriff der Domäne ist aus der soziologisch orientierten Sprachforschung in die Diskursforschung übernommen worden. Hier wird der Begriff dafür verwendet, um Muster im Sprachgebrauch und kollektiven Denken von sozialen Gruppen nach situationsübergreifenden Tätigkeitsbereichen zu sortieren.

Ideologie

Der Begriff Ideologie weist im Wesentlichen drei unterschiedliche Bedeutungen auf: Erstens kann er ein trügerisches, realitätsfernes oder dogmatisches Denken bezeichnen; so eignet er sich auch als Schlagwort bzw. politischer Kampfbegriff. Zweitens kann er auf eine sozial bedingte Weltanschauung oder ein umfassendes Ideen- und Wertesystem verweisen. Drittens kann mit Ideologie ein politisches Programm gemeint sein, welches Vorstellungen über gesellschaftliche Ordnung sowie Ziele für politisches Handeln beinhaltet.

Positionieren

Positionieren ist Grundbestandteil menschlicher Kommunikation. Wann immer wir miteinander interagieren und kommunizieren, bringen wir uns selbst, andere und die Objekte, über die wir sprechen, in bestimmte Relationen zueinander.

Deutungsmuster

Unter einem Deutungsmuster wird die problem- und lösungsbezogene Interpretation gesellschaftlicher und politischer Tatbestände verstanden, die Aussicht auf Akzeptanz in sozialen Gruppen hat. Der Begriff des Deutungsmusters hat Ähnlichkeit mit den Begriffen der Theorie und Ideologie. Meist werden gesellschaftlich verbreitete Leitdeutungen, die oft mit Schlagwörtern und Argumentationsmustern einhergehen (wie Globalisierung, Kapitalismus, Leistungsgesellschaft, Chancengleichheit etc.) als Beispiele für Deutungsmuster genannt.

Sinnformel

‚Wer sind wir? Woher kommen, wo stehen und wohin gehen wir? Wozu leben wir?‘ Auf diese und ähnliche existentielle Fragen geben Sinnformeln kondensierte Antworten, die in privaten wie sozialen Situationen Halt und Argumenten in politischen und medialen Debatten einen sicheren Unterbau geben können.

Techniken

Whataboutism

Whataboutism (auch Whataboutismus) bezeichnet zum einen eine rhetorische Praktik, zum anderen wird der Ausdruck als Schlagwort verwendet.
Als Praktik zielt Whataboutism darauf ab, von Kritik oder von einem unerwünschten Thema abzulenken – typischerweise durch einen Gegenverweis auf einen anderen Sachverhalt, einen anderen Akteur oder einen anderen Kontext. Dabei ist die Grenze zu legitimen Vergleichen und Rückfragen fließend und regelmäßig Gegenstand diskursiver Aushandlung.

Korruption

Korruption wird zum einen als Fachbegriff (Recht, Wissenschaft) verwendet und verweist auf ein Gebiet des Strafrechts und damit auf einen Teil des gesellschaftlichen Normensystems, das Delikte in Kontaktzonen von Politik und Ökonomie definiert.

Beschriftete Waffen

Das Betexten von Waffen, speziell Projektilen wie Schleuderbleien, Kanonenkugeln oder Bomben, mit an die Feindgruppe gerichteten Botschaften (Sarkasmus, Beleidigungen, Todeswünsche u. ä.) ist eine Praktik, die sich bis in die römische Antike zurückverfolgen lässt. Sie dient der Identifikation der Eigengruppe (Truppe oder Gefolgsleute) mit dem Ziel, die Moral vor einem Kampfansatz zu heben (emotional-psychologische Bewältigungsstrategie) sowie Gelassenheit und Siegesgewissheit propagandistisch gegenüber der Eigen- und Fremdgruppe zu inszenieren.

Zitieren

Zitieren bezeichnet die Wiedergabe ausgewählter Text(teil)e in unterschiedlichen Kommunikationskontexten wie Alltag, Wissenschaft, Journalismus und Politik. Grundsätzlich kann Zitieren der möglichst wertneutralen Wiedergabe bzw. Verweisung auf fremde Aussagen dienen, aber auch zur strategischen Positionierung eingesetzt werden. Auch in wissenschaftlichen Texten erfüllt das Zitieren neben der formal korrekten Bezugnahme auf fremde Aussagen u.a. argumentationsstützende Funktionen.

AI-Washing/KI-Washing

Unter AI-Washing ist die Praxis von Unternehmen oder Organisationen zu verstehen, Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle mit dem Etikett „Künstliche Intelligenz“ (KI bzw. „Artificial Intelligence“ (AI)) zu versehen, obwohl deren tatsächlicher Einsatz von KI-Technologien entweder stark übertrieben, nur marginal vorhanden oder überhaupt nicht gegeben ist.

Dogwhistle

Unter Dogwhistle wird in Teilen der Forschung eine doppeldeutige Äußerung verstanden, die eine offene und eine verdeckte Botschaft an jeweils eine Zuhörerschaft kommuniziert.

Demonstrieren

« Zurück zur ArtikelübersichtDemonstrieren Kategorie: TechnikenVerwandte Ausdrücke: Auf die Straße gehen, Straßenprotest, Kundgebung, öffentliche Versammlung, Mahnwache, Menschenkette, Marsch, SitzblockadenSiehe auch: Protest, Politische Aktion, Politische Bildung,...

Boykottaufruf

Der Boykottaufruf ist eine Maßnahme, die darauf abzielt, ein Ziel, also meist eine Verhaltensänderung des Boykottierten, hervorzurufen, indem zu einem Abbruch etwa der wirtschaftlichen oder sozialen Beziehungen zu diesem aufgefordert wird.

Tabuisieren

Das Wort Tabuisierung bezeichnet die Praxis, etwas Unerwünschtes, Anstößiges oder Peinliches unsichtbar zu machen oder als nicht akzeptabel zu markieren. Das Tabuisierte gilt dann moralisch als unsagbar, unzeigbar oder unmachbar.

Aus dem Zusammenhang reißen

Das Aus-dem-Zusammenhang-Reißen gehört in den Funktionskreis der Redewiedergabe bzw. der Wiedergabe kommunikativer Ereignisse. Es kann (1) als intentionale argumentativ-polemische Strategie für ganz unterschiedliche diskursive Zielsetzungen von Akteuren genutzt werden, oder (2) es kann SprecherInnen und SchreiberInnen in unbeabsichtigter, fehlerhafter Weise unterlaufen.

Schlagwörter

Diversität / Vielfalt

Diversität/Vielfalt ist ein aus einschlägigen US-Diskursen der (frühen) 1980er und der 1990er Jahre importiertes Schlagwort und ein Topos, der ethnische, sexuelle und körperliche (Behinderung etc.) Verschiedenheit positiv und programmatisch als Ressourcen der Mehrheitsgesellschaft kodiert. Vielfalt als Chance dürfte der hierzulande häufigste Slogan des Diversitäts-Hypes sein. Qua Diversität werden identitätsrelevante Unterschiede zwischen gesellschaftlichen Gruppen von Stigmata für Minderheiten zu Ressourcen für die Allgemeinheit umgedeutet.

Brückentechnologie

Ganz allgemein wird unter dem Schlagwort der Brückentechnologie sowohl in den öffentlichen Medien als auch in technisch und wirtschaftlich dominierten Kontexten eine Technologie verstanden, die zeitlich befristet eingesetzt werden soll, bevor in Zukunft der Übergang zu einer als sinnvoller eingeschätzten anderen Technologie möglich ist.

Deindustrialisierung

Der Ausdruck Deindustrialisierung (auch De-Industrialisierung oder als Verb deindustrialisieren) beschreibt im öffentlichen Sprachgebrauch eine negativ bewertete Form des Strukturwandels durch Rückgang von produzierendem Gewerbe.

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit als ein Schlagwort des öffentlichen Diskurses bezieht sich ganz allgemein auf einen ressourcenschonenderen Umgang mit dem, was uns Menschen der Planet Erde bietet, mit dem Ziel, dass auch nachfolgende Generationen noch die Möglichkeit haben, ähnlich gut zu leben wie wir heute (Generationengerechtigkeit).

Echokammer

Der Begriff der Echokammer steht in seiner heutigen Verwendung vor allem im Zusammenhang mit der Nutzung Sozialer Medien. Er verweist metaphorisch auf einen digitalen Kommunikations- und Resonanzraum, in dem Mediennutzer*innen lediglich Inhalten begegnen, die ihre eigenen, bereits bestehenden Ansichten bestätigen, während abweichende Perspektiven und Meinungen ausgeblendet bzw. abgelehnt werden.

Relativieren

Der Ausdruck relativieren besitzt zwei zentrale Bedeutungsvarianten: In bildungssprachlichen und wissenschaftlichen Kontexten bezeichnet er eine analytische Praxis, bei der Aussagen, Begriffe oder Phänomene durch Bezugnahme auf andere Sachverhalte eingeordnet, differen-ziert und in ihrer Geltung präzisiert werden.

Massendemokratie

Geprägt wurde der Begriff Massendemokratie im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts von völkisch-konservativen Akteuren (prominent darunter Carl Schmitt 1926). Der Ausdruck Masse hatte damals bei den bürgerlichen Eliten eine rundum bedrohliche Assoziation.

Social Bots

Als Social Bots werden Computerprogramme bezeichnet, die in der Lage sind, in sozialen Medien Kommunikation menschlicher Nutzer*innen (teilweise) automatisiert nachzuahmen.

Kriegsmüdigkeit

Der Ausdruck Kriegsmüdigkeit bezeichnet die emotionale und physische Erschöpfung von Menschen, die einen Krieg erleben, sowie die gesellschaftliche und politische Ermüdung angesichts langanhaltender Konflikte. Er beschreibt den sinkenden Kampfeswillen bei Kriegsparteien und heute wird er auch für das wachsende Desinteresse an Kriegsthemen in Medien und Öffentlichkeit genutzt.

Woke

Der Ausdruck woke stammt aus dem afroamerikanischen Englisch und bezeichnete dort zunächst den Bewusstseinszustand der Aufgeklärtheit über die Verbreitung von rassistischen Vorurteilen und Diskriminierung unter Angehörigen ethnischer Minderheiten.

Verschiebungen

Dehumanisierung

Mit Dehumanisierung bzw. Anthropomorphisierung werden solche kommunikativen Techniken und Praktiken bezeichnet, die Personen, Sachverhalten oder Gegenständen menschliche Eigenschaften ab- bzw. zusprechen. Dehumanisierung und Anthropomorphisierung können sowohl durch sprachliche Mittel als auch durch andere, z. B. bildliche, Zeichen vollzogen werden.

Kriminalisierung

Kriminalität meint ein Verhalten, das gegen ein Gesetz verstößt. Folglich bedeutet Kriminalisierung im engeren Sinne den Vorgang, durch den Verhalten ungesetzlich gemacht wird – indem Gesetze geschaffen werden.

Versicherheitlichung

In akademischen Kontexten wird Versicherheitlichung in Abgrenzung zu einem naiv-realistischen Sicherheitsverständnis verwendet. Dieses betrachtet Sicherheit als einen universell erstrebenswerten und objektiv feststellbaren Zustand, dessen Abwesenheit auf das Handeln von Akteuren zurückzuführen ist, die feindselig, kriminell, unverantwortlich oder zumindest fahrlässig agieren.

Ökonomisierung

Ökonomisierung wird in gegenwärtigen Diskursen in der Regel zur Bezeichnung von Prozessen verwendet, in denen die spezifisch wirtschaftlichen Funktions-Elemente wie Markt, Wettbewerb/Konkurrenz, Kosten-Nutzen-Kalküle, Effizienz, Gewinnorientierung in Bereiche übertragen werden, die zuvor teilweise oder ganz nach anderen Leitkriterien ausgerichtet waren

Moralisierung

Moralisierung verlagert Macht- und Interessenkonflikte in die Sphäre der Kommunikation von Achtung / Missachtung. Sie reduziert Ambivalenz zugunsten einer Polarisierung von gut und böse.

Konstellationen

Krise

Krise ist vom Wort mit fachsprachlicher Bedeutung zur Zeitdiagnose und einem zentralen Begriff der öffentlich-politischen Kommunikation geworden. Der öffentlich-politische Krisenbegriff ist dabei – unabhängig vom Gegenstand der Krise – in eine krisendiskurstypische Konstellation zur Begründung von krisenüberwindenden Handlungen eingebettet.

Partizipatorischer Diskurs

Partizipation ist mittlerweile von der Forderung benachteiligter Personen und Gruppen nach mehr Beteiligung in der demokratischen Gesellschaft zu einem Begriff der Institutionen selbst geworden: Kein Programm, keine Bewilligung mehr, ohne dass bestimmte Gruppen oder Personen dazu aufgefordert werden, für (mehr) Partizipation zu sorgen.

Skandal

Die Diskurskonstellation des Skandals zeichnet sich durch eine in den Medien aufgegriffene (bzw. durch sie erst hervorgerufene) empörte Reaktion eines erheblichen Teils der Bevölkerung auf einen tatsächlichen oder vermeintlichen Missstand aus. Die schuldhafte Verursachung dieses Missstandes wird dabei einem gesellschaftlichen Akteur zugeschrieben, dessen Handeln als ‚unmoralisch‘ gedeutet wird.

DiskursReview

Review-Artikel

Tagung 2027: Politisches Lobbying

Sprache und Lobbyismus- Strategische Kommunikation in Politik und Medien Tagung der Forschungsgruppe Diskursmonitor Tagung: 10. und 11. Juni 2027  |  Ort: Universität Siegen [Map]Kontakt: Prof. Dr. Friedemann Vogel, Joline Schmallenbach Call for Papers: 31.10.2026...

Der Totalverweigerer – Anmerkungen zu einer Diskursfigur der Feindbildproduktion im Sicherheits- und Sozialdiskurs

Die Bezeichnung Totalverweigerer wurde ursprünglich in den späten 70er Jahren im Rahmen der Auseinandersetzungen um die Inanspruchnahme des Rechtes auf Kriegsdienstverweigerung nach § 4.3 GG verwendet. Mit diesem Ausdruck wurden junge Männer stigmatisiert, die nicht nur den Wehrdienst, sondern auch den (längeren) zivilen „Ersatzdienst“ (später „Zivildienst“) verweigerten und damit, wie auch nicht-anerkannte Kriegsdienstverweigerer, Haftstrafen riskierten. Wer Zwangsdienste aus Gewissensgründen ablehnte, wurde darüber hinaus wahlweise als politisch unzuverlässig, fehlgeleitet-überspannt, renitent, feige und/oder faul markiert.

Memes als moderne Propaganda – Eine sprach- und medienkritische Untersuchung

Digitale Kommunikationsformen prägen heutige gesellschaftliche Debatten weitaus stärker als die klassischen Medien. Ihr Einfluss auf die politische Meinungsbildung und die Ausbildung ideologischer Positionen ist inzwischen unverkennbar und zählt zu den markantesten Entwicklungen der digitalen Gegenwart. Besonders hervorzuheben sind Memes: Sie verbreiten sich schnell, arbeiten mit humoristischen Mitteln und verdichten komplexe Inhalte auf ein Minimum an Zeichen. In öffentlichen Diskursen werden sie daher nicht mehr als spielerisches Internetphänomen betrachtet, sondern als ernstzunehmendes Instrument politischer Kommunikation und den damit einhergehenden propagandistischen Strategien.

Zeitalter der Polykrisen – Was sagt die Polykrise über die Gegenwart und Zukunft?

Beim Durchscrollen der Tagesschlagzeilen ist einem in den letzten Jahr wahrscheinlich der Ausdruck Polykrise ins Blickfeld geraten. Solche Schlagzeilen in deutschsprachigen Medien lauten beispielsweise (1) „Klimawandel, Krieg in der Ukraine, Abstiegsängste – die Welt ist aus den Fugen geraten: Drei Bücher zeigen Wege aus der Polykrise“ (Friedl 2026); (2) „Kritische Psychotherapie: Psychotherapie in der Polykrise“ (Dicks 2026); (3) „Optimismus in der Polykrise“ (Kolev 2025); (4) „Was tun gegen die …

„Genderwahn“ als sprachkritische Abwertung: Eine kritische Betrachtung

„Die Debatte über Gendern und Nicht-Gendern kann ich schon nicht mehr hören. Soll es doch jeder machen, wie er es selbst will.“ Dieses Zitat äußert der ehemalige Bundeskanzler Olaf Scholz im Rahmen der Feier zugunsten des Grundgesetzes, welches im Jahre 2024 den 75. Geburtstag feierte (vgl. Steinkohl et al. 2024). Deutlich wird hierbei, dass die Thematik rund um das Gendern in der Politik aufgefasst wird. Allerdings wird gleichzeitig deutlich, dass die Debatte in der Öffentlichkeit stark kritisiert …

Klimaterroristen: Wie Sprache politische Fronten schafft

Der öffentliche Diskurs über Klimaaktivismus ist in den vergangenen Jahren zunehmend polarisiert. Vor diesem Hintergrund hat sich der Ausdruck Klimaterrorist zu einem politisch und gesellschaftlich stark aufgeladenen Schlagwort entwickelt, das im Jahr 2022 als „Unwort des Jahres“ gewählt wurde (vgl. 2020ff. – Unwort des Jahres). Seine Verwendung verweist auf Konflikte über Legitimität, Moral und Rechtmäßigkeit verschiedener Formen des Protests. Gleichzeitig fungiert der Begriff als sprachliches …

Negativ konnotierte Fremdzuschreibung durch diskriminierende Begriffe – Ein sprachkritischer Beitrag zur Bezeichnung „Kanake“ und dem Zukunftswort „Talahon“

„Gerade diese scheinbar ›milden‹ Formen des Rassismus, die über die Sprache transportiert werden, sind schwer zu bekämpfen, da vielen Menschen nicht klar zu sein scheint, welche Macht Sprache besitzt.“ (Kunz, 2021, S. 58).

Der Begriff „Kanake“ (teilweise auch „Kanacke“) bedeutet in seiner ursprünglichen Bedeutung Mensch und bezeichnete Bewohner*innen der Inselgruppe Neukaledoniens im südlichen Pazifik (vgl. Trost, 2002). Dem Gebrauch lag dabei die Charakterisierung einer spezifischen Gesellschaft …