DiskursGlossar
Kommunikationsverweigerung
Kategorie: Techniken
Verwandte Ausdrücke: Ghosting, Kontaktabbruch, Kommunikationsabbruch
Siehe auch: Medien, Mediale Kontrolle, Shadowban, Blocken, Hashtag
Autor/in: Steffen Krämer und Isabell Otto
Version: 1.0 / Datum: 13.03.2024
Kurzzusammenfassung
Unter dem Begriff Kommunikationsverweigerung lässt sich ein Bündel von Praktiken und Strategien fassen, die den kommunikativen Austausch zu erschweren oder zu verhindern suchen. Die Verweigerung von Kommunikation findet sich in verschiedenen Kontexten und aus unterschiedlichen Motivationen: Wir treffen sie in der Interaktion zwischen Fremden an, wo die Verweigerung mit vergleichsweise geringen Kosten verbunden ist – etwa, wenn ein*e Fußgänger*in Ansprachen an Infoständen nicht erwidert. Kommunikationsverweigerung findet sich in der Beziehung zwischen Kund*innen und Unternehmen – wenn E-Mails mit der Aufforderung verschickt werden, nicht (direkt) auf sie zu antworten. Sie ist auch in der Interaktion zwischen Partner*innen anzutreffen – nach einem Streit, wenn die Verweigerung, z. B. in Form des Schweigens, zusätzlichen symbolischen Wert hat, oder ohne zurechenbare Gründe, wie in Formen des Ghostings, dem plötzlichem Kontaktabbruch in der Online-Interaktion. Ob Kommunikationsverweigerung mit zunehmender Pluralisierung von Gesellschaften häufiger vorkommt, lässt sich nur historisch prüfen. Unstrittig dürfte hingegen sein, dass Kommunikationsabbrüche gerade auch in unterschiedlichen öffentlichen Kontexten sichtbarer werden: vom Parlament über Talk Show bis Social Media. Einerseits befeuern sie damit Kontroversen über eine veränderte Debattenkultur, andererseits führen sie die Komplexität von verschiedenen öffentlichen Arenen mit eigenen kommunikativen Normen und Verfahren vor Augen. Wie die Beispiele Nichterwiderung von Informationsansprachen, Kommunikationsabbruch im Streit und Do-Not-Reply-E-Mail darüber hinaus zeigen, kann Verweigerung in unterschiedlichen medialen und technologischen Formen des Kommunizierens stattfinden und ist nicht auf die direkte zwischenmenschliche Interaktion begrenzt. Zugleich wird mit der Zunahme digitaler Vernetzung die Sichtbarkeit von fehlenden, verweigerten, abgebrochenen oder blockierten Kommunikationsmöglichkeiten wiederum zum Anlass für Reaktion, Austausch oder auch Skandalisierung.
Erweiterte Begriffsklärung
Kommunikative Freiheit in demokratischen Gesellschaften enthält grundsätzlich auch die Freiheit, Kommunikation zu verweigern (Becker 2017: 57–63). Verkompliziert wird dieser Anspruch aber dadurch, dass sich kommunikative Freiheit einerseits als individuelle Freiheit von äußeren Zwängen interpretieren lässt; und andererseits als Freiheit, informierte Entscheidungen für ein gutes Leben treffen zu können. In einem demokratischen Verständnis von öffentlicher Kommunikation trägt diese dazu bei, Entscheidungsmöglichkeiten für die Individuen offenzulegen, die diesen vorher nicht bewusst gewesen sind. In diesem Sinne gebührt der öffentlichen Kommunikation eine gewisse Prägekraft und Autonomie, die dem liberalen Anspruch an die Freiheit von äußeren Zwängen entgegensteht. Die Freiheit zur kommunikativen Verweigerung ist dann entsprechend nur so lange legitim, wie sie nicht die meinungsbildende Funktion öffentlicher Kommunikation untergräbt und die Hintergrundbedingungen demokratischer Gesellschaften unangetastet bleiben (Becker 2017: 60); die Freiheit zur Kommunikationsverweigerung wird z. B. dann problematisch, wenn politische Bewegungen sich gänzlich der öffentlichen Nachfrage versagen.
Außerdem kann es sich bei Akten von Kommunikationsverweigerung um öffentliche Ereignisse in einem doppelten Sinn handeln: in dem Sinne, dass sie in besonderen öffentlichen Kontexten stattfinden und Sichtbarkeit erlangen (Skandalisierung); und in dem Sinne, dass sie unter besonderer öffentlicher Beobachtung stehen und sich Gesellschaften über Kommunikationsverweigerungen ein Bild ihrer eigenen Lage machen. Zum Beispiel können öffentliche Ereignisse der Kommunikationsverweigerung als Indiz für eine gesellschaftliche Polarisierung interpretiert werden oder auch als Krisenkommunikation, die Eskalationen verhindern will. Mit der gestiegenen Menge an Öffentlichkeitsteilnehmer*innen hat sich auch ein Publikum für die daraus entspringenden normativen Fragen herausgebildet, ob mit allen Teilnehmenden kommuniziert werden solle oder nicht. Ob man ,mit Rechten reden‘ dürfe, wird z. B. seit den beginnenden 1990er Jahren in Zeitungen, Zeitschriften und Sachbüchern immer wieder diskutiert, hat aber mit dem Wahlkampf und dem Einzug der AfD in den Bundestag 2016 nochmal eine besondere Sichtbarkeit erlangt. Zur öffentlichen Verweigerung kann es außerdem auch ‚innerhalb‘ traditionell massenmedialer Kommunikationsgattungen kommen; in Talkshows etwa, wenn geladene Gäste ihre Teilnahme verweigern aufgrund anderer Gäste (vgl. Kuzmany 2016), oder wenn während der Diskussion Personen die Interaktion abbrechen (vgl. Niggemeier 2017).
Wie das Beispiel der Talkshows zeigt: Solche Situationen werden zu Medienereignissen, über die gesprochen wird. Kommunikationsverweigerung kann also selbst ein kommunikatives Ereignis darstellen, das Anschlusskommunikation erzeugt und geradezu verlangt. Interessant wird es vor allem dann, wenn dabei die Grenzen unterschiedlicher „Kommunikationsarenen“ (vgl. Wild 2021; Geuß 2021; grundlegend: Hilgartner/Bosk 1988) und somit Orte der Kommunikationsverweigerung überschritten werden: hier vor allem die drei Arenen des Parlaments, der ‚Massenmedien‘ wie Rundfunk, Print- oder Online-Zeitungen und schließlich der digitalen sozialen Netzwerke bzw. Social Media. Aussagen unterschiedlicher Akteur*innen in einer Kommunikationsarena schaffen Anschlusskommunikation in einer anderen und für den Grenzverkehr zwischen den Arenen und ihre Diffusion in die Gesellschaft sind nicht mehr nur traditionelle journalistische Gatekeeper und Massenmedien zuständig, sondern Informationen zwischen Parlament und Gesellschaft können auch über die Social-Media-Accounts von Parteien und Politiker*innen vermittelt sein. In Bezug auf die Grenzen zwischen Parlament und ziviler Öffentlichkeit wird das auch strategisch genutzt: etwa indem Redebeiträge und -interventionen im Parlament darauf angelegt sind, in sozialen Medien weiterverwertet zu werden (Heinze 2020: 140). Der gleiche Grenzverkehr ist nun auch für Ereignisse der Kommunikationsverweigerung beobachtbar, und zwar in unterschiedliche Richtungen: vom Parlament in digitale soziale Netzwerke; und umgekehrt aus den digitalen sozialen Netzwerken in journalistische Beiträge, die der Legitimierung oder Delegitimierung der Verweigerung zusätzliche Autorität verleihen.
Zwar darf Kommunikationsverweigerung auch nicht grundsätzlich verharmlost werden: Es kann zu einer „Abwärtsspirale der Delegitimation“ der Ausgeschlossenen und einer „Aufwärtsspirale der Institutionalisierung“ der Verweigerung kommen, wie Schultz (2011: 69) es für den Kommunikationsabbruch in Organisationen formuliert. Diese Wirkmechanismen kommen aber erst zum Tragen, wenn die Verweigerung sich tatsächlich über mehrere Organisationsebenen hinweg durchsetzt, bzw.: quer zu verschiedenen Arenen. Gleichzeitig gibt es unterschiedliche Grade der Formalisierung kommunikativer Freiheit und ihrer Beschränkung in den genannten Arenen. Zwar haben sich auch in den Parlamenten nuancierte Sprachspiele der Kommunikationsverweigerung etabliert, etwa indem Zwischenfragen nicht beantwortet werden. Aber die grundsätzliche Möglichkeit, Redezeit und Gehör zu beanspruchen, wird formal organisiert und gewährleistet. Die Verfahrensregeln, die das Verhältnis von Freiheit zum Kommunikationsabbruch und Freiheit zur Kommunikation organisieren, sind für Massenmedien weniger rigide formalisiert, aber auch dort indirekt über Berufsethik und Rundfunkvertrag organisiert. Für digitale soziale Netzwerke gilt diese Formalisierung wiederum am wenigsten. Das erlaubt Freiheitsgrade, mit denen die Normen in den anderen Arenen herausgefordert werden können.
Beispiele
(1) Ein eindrückliches Beispiel dafür sind Kontroversen, die sich um die Funktion des Blockens im Mikrobloggingdienst Twitter (jetzt X) in den letzten Jahren entzündet hatten. So wurde vom Twitter-Account einer Bundestagsfraktion beispielsweise am Tag der Konstituierung der aktuellen Legislaturperiode getweetet, dass sie von der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas auf Twitter geblockt seien und Bas damit nicht ihrer Rolle als Präsidentin „aller“ Parteien gerecht würde. Damit stilisierte sich die Partei als Opfer einer Kommunikationsverweigerung und delegitimierte die Opponentin aufgrund einer Rolle, die ihr zwar in der Kommunikationsarena des Parlaments zukommt, nicht aber als Twitter-Nutzerin.
Abb. 1: Tweet von Bundestagsfraktion zu Screenshot ,Du bist blockiert‘.
In der Reaktion auf diese Aussage wiesen dann andere Nutzer*innen darauf hin, dass auch die Fraktion selbst sowie ihre Mitglieder regelmäßig auf Twitter von der Funktion des Blockens Gebrauch machen. In inhaltlicher Verwandtschaft, aber den Übergang zwischen journalistischen Massenmedien und Twitter betreffend, verbreitete sich ein Metadiskurs über das Blocken auch in den Blogs und Online-Ressorts deutscher Tageszeitungen, wo es als Indiz für eine Kritikunfähigkeit von politisch links gelesenen Personen und als Anzeichen für eine Erosion der Meinungsfreiheit diskreditiert wurde. Ausgangspunkt war ein Online-Artikel im Blog der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) über die Blockerfahrung des Autors auf Twitter und die Einladung, auf die Plattform GAB zu wechseln (vgl. Don Alphonso 2017). Den Blogeinträgen des Autors folgten wiederum Angriffe gegen die im Artikel genannten Nutzer*innen auf Twitter (vgl. Sternberg 2019). Nach Wechsel des Autors zu einer anderen Zeitschrift nutzte die Chefredaktion die Kontroverse um das Blocken dazu, die eigenen Beiträge auf Twitter zu vermarkten. So verbreitete der Chefredakteur der Zeitschrift im Januar 2021 einen Screenshot, der zeigte, dass er von einer Autorin und Kolumnistin des Spiegels geblockt wurde:
Abb. 2: Tweet der Chefredaktion zum Blocking einer Kolumnistin.
Hier wurde Kommunikationsverweigerung im digitalen sozialen Netzwerk also als kommunikatives Ereignis skandalisiert, um daraus Kapital für journalistische Angebote zu schlagen.
(2) Ein weiteres Beispiel findet sich in Strategien des (Umgangs mit) ‚Shadowbanning‘, wie sie auf der Plattform TikTok anzutreffen sind. Social Media verschieben das Verhältnis von Freiheit zur Kommunikation und Freiheit zum Kommunikationsabbruch, indem sie nicht nur die Optionen, sondern auch die Verhinderung von Kommunikation an – zum großen Teil algorithmisch gesteuerte – Praktiken der Inhaltsmoderation delegieren. Im Fall eines so genannten ‚Shadowban‘ werden User*innen über die vollständige oder teilweise Sperre ihrer Inhalte nicht informiert. Diese undurchschaubare, somit dem Ghosting ähnliche, menschliche oder automatisierte Inhaltsregulation führt zur Herausbildung von wiederum über Social Media verbreiteten Spekulationen über die Vorgehensweise von Moderationssystemen. Nutzer*innen beklagen dabei häufig einen Verlust der Meinungsfreiheit oder der Fähigkeit zur Kommunikation mit anderen User*innen und verstehen die Regulation als ungerechtfertigte Einschränkung ihrer Reichweite (vgl. Myers West 2018).
Kommunikationsverweigerung qua Plattform-Regulation zeigt, dass nicht nur ‚Sendende‘ oder ‚Adressierte‘ die Kommunikation verweigern können, sondern dies auch auf der Ebene der medialen Vermittlung geschehen kann. Die Verweigerung richtet sich hier nicht nur auf die Drosselung von Interaktion, die auf der Grundlage von Plattform-Richtlinien als illegitim identifizierbar ist. Sie dient auch dazu, eine für Werbekunden opportune Umgebung und ein attraktives Kommunikationsmedium für neue User*innen zu gestalten, folgen also einem unternehmerischen Kalkül der Kommunikationsverweigerung (vgl. Schloffer 2013). Im Fall der Plattform TikTok hat die journalistische Enthüllung von Informationen über Moderationsrichtlinien zur Reichweitendrosselung von so genanntem ‚Ugly Content‘ (‚Abnormal body shape‘, ‚Ugly facial looks‘) zu einer öffentlichen Anklage über Diskriminierung von User*innen auf Grund von Alter und Behinderung geführt (vgl. Biddle/Ribeiro/Dias 2020). Empirische Forschung zu TikTok-User*innen, die marginalisierten Gruppen angehören oder Videos zu stigmatisierten Themen erstellen, hat den Eindruck von Ungleichheit in Moderationspraktiken herausgestellt und User*innen-Praktiken sichtbar gemacht, wie z. B. die #VogueChallenge, die BIPoC (Black Indigenous and People of Colour) mittels Photoshop-Technik auf dem Cover der Zeitschrift Vogue präsentiert, um so eine ‚algorithmische (In)Visiblisierung‘ (Duffy/Meisner 2023) von User*innen auf der Plattform zu thematisieren (Peterson-Salahuddin 2022).
Was schon am Beispiel des Blockens auf Twitter deutlich wurde, zeigt sich auch im Fall von TikTok: Es findet ein intensiver Austausch über mutmaßliche Kommunikationsverweigerung statt. Die Plattform verzeichnet für den Hashtag #shadowban 4,5 Milliarden Aufrufe. Zahlreiche Videos, die dieser Hashtag versammelt, verstehen sich als Anleitungen zur Identifikation eines Shadowban, wofür Tools zur Analyse der eigenen Videos zum Einsatz kommen, die TikTok Analytics bereitstellt. Wird in den Analyseergebnissen die persönliche Startseite der User*innen als hauptsächliche Quelle für die Verbreitung des Videos angegeben – so die allgemeine Annahme bei User*innen – liege kein Shadowban vor. Nicht die Plattform habe somit die Zirkulation der Videos auf den For You Pages verhindert, sondern die User*innen hätten dann durch Nicht-Liken oder Weiterscrollen für die verringerte Reichweite gesorgt – weil die veröffentlichten Inhalte womöglich einfach zu unattraktiv seien. Andere Videos nutzen wiederum den Hashtag #shadowban, um mehr Reichweite zu generieren, wobei Kreator*innen diese Strategie häufig im Video selbst thematisieren (Ich habe einen Shadowban) und die User*innen direkt um Hilfe (durch Liken, Link teilen, Folgen) bitten. Kommunikationsverweigerung ist in diesem Fall nicht nur ein Thema, das in seiner Undurchsichtigkeit für Anschlusskommunikation sorgt. Kommunikationsverweigerung zu behaupten, wird auch zum Erfolgsrezept für eine größere Reichweite, weil dies die eigenen Inhalte mit der Aura des faszinierend Verbotenen und zu Unrecht Zurückgewiesenen umgeben kann.
Wie eingangs gezeigt, findet Kommunikationsverweigerung in ganz verschiedenen sozialen und medialen Kontexten statt, in Face-To-Face-Interaktionen und der Kommunikation über große Distanzen, und sowohl in intimen Beziehungen als auch im öffentlichen Austausch zwischen Fremden oder Personen des öffentlichen Lebens. Die beiden abschließenden Beispiele aus dem Bereich von Social Media verdeutlichen noch einmal die Kontinuität und Aktualisierung dieser grundlegenden kommunikativen Praxis unter den Bedingungen digitaler Vernetzung. Kommunikationsverweigerung führt gerade unter den Bedingungen digitaler Vernetzung nicht zwangsläufig zu einer Stillstellung von Austauschprozessen. Vielmehr kann der Vorgang des Verweigerns von oder die eigene Erfahrung der Hinderung an Kommunikation zu neuer Anschlusskommunikation führen. In ihren unterschiedlichen Formen, für die das ‚Blocken‘ und ‚Shadowbanning‘ hier exemplarisch stehen – gerät Kommunikationsverweigerung somit zum Diskursereignis, in dem Regeln für Mitsprache und Teilhabe unter Kommunizierenden erschlossen, thematisiert und ausgehandelt werden.
Literatur
Zum Weiterlesen
- Stäheli, Urs (2021): Soziologie der Entnetzung. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.
Zitierte Literatur
- Becker, Carlos (2017): Privatheit und kommunikative Freiheit im Internet. In: Jacob, Daniel; Thiel, Thorsten (Hrsg.): Politische Theorie und Digitalisierung. Baden-Baden: Nomos, S. 45–82.
- Biddle, Sam; Ribeiro, Paulo Victor; Dias, Tatiana (2020): Invisible Censorship. TikTok Told Moderators to Suppress Post by ›Ugly‹ People and the Poor to Attract New Users. In: The Intercept. Online unter: https://theintercept.com/2020/03/16/tiktok-app-moderators-users-discrimination/ ; Zugriff: 09.08.2023.
- Chelsea, Peterson-Salahuddin (2022): ’Pose’: Examining moments of ‘digital’ dark sousveillance on TikTok. In: New Media & Society. Online unter: http://journals.sagepub.com/doi/10.1177/14614448221080480 ; Zugriff: 05.03.2024.
- Don Alphonso (2017): Das grosse [sic!] Zensieren bei Twitter hat begonnen. In: FAZ Blogs. Online unter: https://blogs.faz.net/deus/2017/06/25/das-grosse-zensieren-bei-twitter-hat-begonnen-4406/ ; Zugriff: 26.09.2023.
- Duffy, Brooke Erin; Meisner, Colten (2023): Platform Governance at the Margins: Social Media Creators’ Experience With Algorithmic (In)Visibility. In: Media, Culture & Society, Jg. 45, Heft 2, S. 285–304.
- Geuß, Annika (2021): Das Parlament als Kommunikationsarena. Öffentlichkeitsebenen und Kommunikationsmuster in Plenardebatten des Deutschen Bundestags. Bamberg: University of Bamberg Press.
- Heinze, Anna-Sophie (2021): Zum schwierigen Umgang mit der AfD in den Parlamenten: Arbeitsweise, Reaktionen, Effekte. In: Zeitschrift für Politikwissenschaft, Jg. 31, Heft 1, S. 133–150.
- Hilgartner, Stephen; Bosk, Charles L. (1988): The Rise and Fall of Social Problems: A Public Arenas Model. In: American Journal of Sociology, Jg. 94, Heft 1, S. 53–78.
- Klinger, Ulrike (2018): Aufstieg der Semiöffentlichkeit: Eine relationale Perspektive. In: Publizistik, Jg. 63, Heft 2, S. 245–267.
- Krafft, Peaks M.; Donovan, Joan (2020): Disinformation By Design: The Use of Evidence Collages and Platform Filtering in a Media Manipulation Campaign. In: Political Communication, Jg. 37, Heft 2, S. 194–214.
- Kuzmany, Stefan (2016): Angst vor der AfD. Nicht sehen, nicht hören, nicht reden. In: Spiegel Online. Online unter: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-in-der-elefantenrunde-ausblenden-hilft-nicht-kommentar-a-1073226.html ; Zugriff: 05.03.2024.
- Lange, Patricia (2007): Publicly Private and Privately Public: Social Networking on YouTube. In: Journal of Computer-Mediated Communication, Jg. 13, Heft 1, S. 361–380.
- Myers West, Sarah (2018): Censored, Suspended, Shadowbanned: User Interpretations of Content Moderation on Social Media. In: New Media & Society, Jg. 20, Heft 11, S. 4366–4383.
- Nassehi, Armin (2020): Das große Nein. Eigendynamik und Tragik des gesellschaftlichen Protests. Hamburg: Kursbuch Kulturstiftung.
- Niggeberger, Stefan (2017): Bosbach, Ditfurth – und Maischbergers ‚Gastgeberrolle‘. In: ÜberMedien. Online unter: https://uebermedien.de/20430/bosbach-ditfurth-und-maischbergers-gastgeberrolle/ ; Zugriff: 06.03.2024.
- Schloffer, Judith (2013): Kommunikationsverweigerung und -störung. Analyse der Auswirkung eines neuen Phänomens auf die Kundenbeziehung. Wiesbaden: Springer.
- Schultz, Friederike (2011): Moral – Kommunikation – Organisation. Funktionen und Implikationen Normativer Konzepte und Theorien des 20. und 21. Jahrhunderts. Wiesbaden: VS.
- Sternberg, Juri (2019): Der Troll vom Tegernsee. In: taz. Online unter: https://taz.de/Blogger-der-Welt-Don-Alphonso/!5641160/ ; Zugriff: 06.03.2024.
- Wild, Michael (2021): Foren öffentlicher Kommunikation im Netz – Zur Anwendbarkeit des Arenenmodells im digitalen Zeitalter. In: Eisenegger, Mark; Prinzing, Marlis; Ettinger, Patrik; Blum, Roger (Hrsg.): Digitaler Strukturwandel der Öffentlichkeit. Historische Verortung, Modelle und Konsequenzen. Wiesbaden: Springer Fachmedien, S. 151–165.
Abbildungsverzeichnis
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Abb. 1: Screenshot eines anonymen Tweets (2024): Tweet von Bundesfraktion zu Screenshot ‚Du bist blockiert‘.
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Abb. 2: Screenshot eines anonymen Tweets (2024): Tweet der Chefredaktion zum Blocking einer Kolumnistin.
Zitiervorschlag
Krämer, Steffen und Otto, Isabell (2024): Kommunikationsverweigerung. In: Diskursmonitor. Glossar zur strategischen Kommunikation in öffentlichen Diskursen. Hg. von der Forschungsgruppe Diskursmonitor und Diskursintervention. Veröffentlicht am 13.03.2024. Online unter: https://diskursmonitor.de/glossar/kommunikationsverweigerung/.
DiskursGlossar
Grundbegriffe
Argumentation
Argumentation bezeichnet jene sprachliche Tätigkeit, in der man sich mithilfe von Gründen darum bemüht, die Richtigkeit einer Antwort auf eine bestimmte Frage zu erweisen. Das kann in ganz verschiedenen Situationen und Bereichen nötig sein, namentlich um eine poli-tische, wissenschaftliche, rechtliche, unternehmerische oder private Angelegenheit zu klären.
Hegemonie
Wie der britische Politikwissenschaftler Perry Anderson 2018 in einer umfassenden, historisch weit ausgreifenden Studie zum Gebrauch des Begriffs Hegemonie und seinen Konjunkturen beschreibt, liegen die historischen Wurzeln des Begriffs im Griechischen, als Bezeichnung für Führung (eines Staatswesens) mit Anteilen von Konsens.
Diskurskompetenz
Im engeren, linguistischen Sinn bezeichnet Diskurskompetenz die individuelle sprachlich-kommunikative Fähigkeit, längere zusammenhängende sprachliche Äußerungen wie Erzählungen, Erklärungen, Argumentationen zu formulieren und zu verstehen.
Agenda Setting
Rassistisch motivierte Gewalt, Zerstörung des Regenwaldes, Gender pay gap: Damit politische Institutionen solche Probleme bearbeiten, müssen sie erst als Probleme erkannt und auf die politische Tagesordnung (Agenda) gesetzt werden. Agenda Setting wird in Kommunikations- und Politikwissenschaft als eine Form strategischer Kommunikation beschrieben, mithilfe derer Themen öffentlich Gehör verschafft und politischer Druck erzeugt werden kann.
Medien
Die Begriffe Medien/Massenmedien bezeichnen diverse Mittel zur Verbreitung von Informationen und Unterhaltung sowie von Bildungsinhalten. Medien schaffen damit eine wesentliche Grundlage für Meinungsbildung und Meinungsaustausch.
Macht
Macht ist die Fähigkeit, Verhalten oder Denken von Personen zu beeinflussen. Sie ist Bestandteil sozialer Beziehungen, ist an Kommunikation gebunden und konkretisiert sich situationsabhängig. Alle expliziten und impliziten Regeln, Normen, Kräfteverhältnisse und Wissensformationen können aus diskursanalytischer Perspektive als Machtstrukturen verstanden werden, die Einfluss auf Wahrheitsansprüche und (Sprach)Handlungen in einer Gesellschaft oder Gruppe nehmen.
Normalismus
Normalismus ist der zentrale Fachbegriff für die Diskurstheorie des Literaturwissenschaftlers Jürgen Link. Die Normalismus-Theorie fragt danach, wie sich Vorstellungen von ‚Normalität‘ und ‚Anormalität‘ als Leit- und Ordnungskategorien moderner Gesellschaften herausgebildet haben.
Wissen
Kollektives Wissen von sozialen Gruppen ist sowohl Voraussetzung als auch Ziel strategischer Kommunikation in öffentlichen Diskursen. Es wird geprägt durch individuelle Erfahrung, aber auch in Diskursgemeinschaften kommunikativ geteilt – vor allem im Elternhaus, in Peergroups und Bildungseinrichtungen sowie durch Medienkonsum.
Werbung
Werbung ist ein Kommunikationsinstrument von Unternehmen, das der Positionierung im Markt dient und je nach Situation des Unternehmens auf Einführung, Erhalt oder Ausbau von Marktanteilen und damit letztlich auf ökonomischen Gewinn abzielt.
Mediale Kontrolle
Medien werden vielfältig zur Durchsetzung von Macht verwendet. So in der Zensur, wenn eine politische Selektion des Sagbaren und des Unsagbaren stattfindet; in der Propaganda, wenn eine Bevölkerung von den Ansichten oder wenigstens der Macht einer bestimmten Gruppe überzeugt werden soll; oder in der Überwachung, die unerwünschtes Verhalten nicht nur beobachten, sondern unwahrscheinlich machen soll.
Techniken
Nicht-Entschuldigen / Nonpology
Mit der Nicht-Entschuldigung verfolgen Diskursakteure verschiedene Ziele: sie wollen Ablenken von der eigenen Schuld, erhoffen sich eine Reputationsverbesserung durch vorgespielte Reue oder wollen (andere) negative Konsequenzen abwenden und sich in der Öffentlichkeit positiv als fehlereinsichtig und selbstkritisch darstellen.
Hashtag
Mit dem Begriff Hashtag wird auf eine kommunikative Technik der spontanen Verschlagwortung und Inde-xierung von Postings in der Internetkommunikation verwiesen, bei der Sprache und Medientechnik sinnstif-tend zusammenwirken. Der Gebrauch von Hashtags hat eine diskursbündelnde Funktion: Er ermöglicht es, Inhalte zu kategorisieren (#Linguistik, #Bundestag), such- und auffindbar zu machen (#Bundestags-wahl2025), aber auch zu bewerten (#nicetohave) und zu kontextualisieren (#Niewiederistjetzt).
Diminutiv
Auch in Politik, Wirtschaft, Presse und Werbung werden Diminutiv-Formen zu rhetorischen Zwecken eingesetzt, um etwa emotionale Nähe zu konstruieren (unser Ländle), eine Person abzuwerten (die ist auch so ein Schätzchen), einen als ‚riskant‘ geltenden Sachverhalt zu ‚verharmlosen‘ (ein Bierchen) oder eine ‚Sachverhaltsbanalisierung‘ zurückzuweisen (Ihre ‚Demonstratiönchen‘).
Sündenbock
Der Sündenbock bezeichnet eine Person oder Gruppe, die stellvertretend für etwas beschuldigt wird. Hinter dieser Schuldzuweisung steckt ein kommunikativer Mechanismus des Gruppenzusammenhalts, der sich in verschiedenen kulturellen Kontexten und zu unterschiedlichen Zeiten durch Rituale, Mythen, Erzählungen oder Verhalten manifestiert.
Redenschreiben
Wer Reden schreibt, bereitet die schriftliche Fassung von Reden vor, die bei besonderen Anlässen gehalten werden und bei denen es auf einen ausgearbeiteten Vortrag ankommt.
Offener Brief
Bei einem offenen Brief handelt es sich um eine strategische Praktik, die genutzt wird, um Anliegen einer Person oder Gruppe öffentlich sichtbar zu machen. Die Texte, die als offene Briefe bezeichnet werden, richten sich an eine Person oder Institution und werden über Medien veröffentlicht.
Flugblatt
Unter Flugblättern versteht man einseitige Druckerzeugnisse, die ursprünglich meist illustriert waren. Eng verwandt sind die mehrseitigen Flugschriften. Während Flugschriften und Flugblätter heute kostenlos verteilt werden oder zur Mitnahme ausliegen, wurden sie in der Frühen Neuzeit zunächst als Handelswaren verkauft und gingen so als frühe Massenmedien den Zeitungen voraus.
Passivierung
Unter Passivierung versteht man die Formulierung eines Satzes in einer grammatischen Form des Passivs. Das Passiv ist gegenüber dem Aktiv durch die Verwendung von Hilfsverben formal komplexer. Seine Verwendung hat unter anderem zur Folge, dass handelnde Personen im Satz nicht genannt werden müssen, was beispielsweise in Gesetzestexten für eine (gewünschte) größtmögliche Abstraktion sorgt („Niemand darf wegen seines Geschlechts […] benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Art. 3 GG).
Aufopferungs-Topos
Als Aufopferungs-Topos wird in der Diskursforschung ein Argumentationsmuster bezeichnet, das zwei strategische Funktionen erfüllen kann: einerseits kann es dazu dienen, mit der Behauptung eines besonderen Ressourceneinsatzes (z.B. Einsatz von Geld, Zeit oder emotionaler Belastung) einen hohen Achtungswert für eine Person, eine Sache bzw. für ein Ziel zu plausibilisieren. Andererseits können Akteure besondere Privilegien (wie z.B. Wertschätzung, Entscheidungsbefugnisse und Mitspracherechte) reklamieren, wenn sie sich für eine bereits in der sozialen Bezugsgruppe hochgeschätzte Sache engagieren.
Opfer-Topos
Als Opfer-Topos bezeichnet man eine diskursive Argumentationsstrategie, bei der sich Akteure als ‚Opfer‘ gesellschaftlicher Urteilsbildung inszenieren und damit eigene Interessen – vor allem Aufmerksamkeit und Berücksichtigung von Bedürfnissen – geltend zu machen versuchen.
Schlagwörter
Verfassung
Die Verfassung eines Landes (in Deutschland das Grundgesetz von 1949) steht für die höchste und letzte normative und Legitimität setzende Instanz einer staatlichen Rechtsordnung. In der offiziellen Version demokratischer Selbstbeschreibung ist es das Volk selbst, das sich in einem rituellen Gründungsakt eine Verfassung gibt.
Toxizität / das Toxische
Es ist nicht immer ganz eindeutig bestimmbar, was gemeint wird, wenn etwas als toxisch bezeichnet wird. Zeigen lässt sich zwar, dass sich die Bedeutung von ‚giftig‘ hin zu ‚schädlich‘ erweitert hat, doch die Umstände, unter denen etwas für jemanden toxisch, d. h. schädlich ist, müssen aus der diskursiven Situation heraus erschlossen werden.
Zivilgesellschaft
Im gegenwärtigen deutschen Sprachgebrauch werden so heterogene Organisationen, Bewegungen und Initiativen wie ADAC und Gewerkschaften, Trachtenvereine und Verbraucherschutzorganisationen, Umweltorganisationen und religiöse Gemeinschaften zur Zivilgesellschaft gezählt.
Demokratie
Der Ausdruck Demokratie dient häufig zur Bezeichnung einer (parlamentarischen) Staatsform und suggeriert die mögliche Beteiligung aller an den Öffentlichen Angelegenheiten. Dabei ist seine Bedeutung weniger eindeutig als es den Anschein hat.
Plagiat/Plagiarismus
Plagiarismus ist ein Begriff, der sich im öffentlichen Diskurs gegen Personen oder Produkte richten kann, um diese in zuweilen skandalisierender Absicht einer Praxis unerlaubter intermedialer Bezugnahme zu bezichtigen. Die Illegitimität dieser Praxis wird oft mit vermeintlichen moralischen Verfehlungen in Verbindung gebracht.
Fake News
Fake News wird als Schlagwort im Kampf um Macht und Deutungshoheit in politischen Auseinandersetzungen verwendet, in denen sich die jeweiligen politischen Gegenspieler und ihre Anhänger wechselseitig der Lüge und der Verbreitung von Falschnachrichten zum Zweck der Manipulation der öffentlichen Meinung und der Bevölkerung bezichtigen.
Lügenpresse
Der Ausdruck Lügenpresse ist ein politisch instrumentalisierter „Schlachtruf“ oder „Kampfbegriff“ gegen etablierte und traditionelle Medien. Dabei wird häufig nicht einzelnen Medien-Akteuren, sondern der gesamten Medienbranche vorgeworfen, gezielt die Unwahrheit zu publizieren.
Antisemitismus
Mit Antisemitismus werden gemeinhin alle jene Phänomene bezeichnet, die sich gegen das Judentum oder gegen Jüdinnen*Juden als Jüdinnen*Juden richten. Die entsprechenden Erscheinungen reichen von der bloßen Distanzierung und Behauptung jüdischer Andersartigkeit, über vollständig ausgearbeitete Weltbilder, die Jüdinnen*Juden für sämtliche Probleme verantwortlich machen, bis hin zu massiven Ausgrenzungs-, Verfolgungs- und Gewaltpraktiken.
Grammatiknazi / Grammar Nazi
Das überwiegend negativ konnotierte Schlagwort Grammatiknazi – als Übersetzung von engl. grammar nazi – wird zur Benennung von Personen verwendet, die meist in eher informellen Kontexten der öffentlichen Internetkommunikation (u. a. in Foren, Kommentarbereichen auf Nachrichtenportalen, sozialen Netzwerken) ungefragt Sprachkritik an den Äußerungen anderer (häufig fremder) Kommunikationsteilnehmer*innen üben.
Respekt
Respekt oder respektvolles Verhalten wird eingefordert für die Eigengruppe (bzw. von der Eigengruppe), für wirklich oder vermeintlich diskriminierte Gruppen, für abweichende Meinungen. Mitgemeint ist bei der Forderung nach Respekt meist eine positiv bewertete Szene der (sozialen, kulturellen, ethnischen, sexuellen etc.) Vielfalt/Diversität.
Verschiebungen
Versicherheitlichung
In akademischen Kontexten wird Versicherheitlichung in Abgrenzung zu einem naiv-realistischen Sicherheitsverständnis verwendet. Dieses betrachtet Sicherheit als einen universell erstrebenswerten und objektiv feststellbaren Zustand, dessen Abwesenheit auf das Handeln von Akteuren zurückzuführen ist, die feindselig, kriminell, unverantwortlich oder zumindest fahrlässig agieren.
Ökonomisierung
Ökonomisierung wird in gegenwärtigen Diskursen in der Regel zur Bezeichnung von Prozessen verwendet, in denen die spezifisch wirtschaftlichen Funktions-Elemente wie Markt, Wettbewerb/Konkurrenz, Kosten-Nutzen-Kalküle, Effizienz, Gewinnorientierung in Bereiche übertragen werden, die zuvor teilweise oder ganz nach anderen Leitkriterien ausgerichtet waren
Moralisierung
Moralisierung verlagert Macht- und Interessenkonflikte in die Sphäre der Kommunikation von Achtung / Missachtung. Sie reduziert Ambivalenz zugunsten einer Polarisierung von gut und böse.
Konstellationen
Skandal
Die Diskurskonstellation des Skandals zeichnet sich durch eine in den Medien aufgegriffene (bzw. durch sie erst hervorgerufene) empörte Reaktion eines erheblichen Teils der Bevölkerung auf einen tatsächlichen oder vermeintlichen Missstand aus. Die schuldhafte Verursachung dieses Missstandes wird dabei einem gesellschaftlichen Akteur zugeschrieben, dessen Handeln als ‚unmoralisch‘ gedeutet wird.
DiskursReview
Review-Artikel
Relativieren – kontextualisieren – differenzieren
Die drei Handlungsverben relativieren, kontextualisieren, differenzieren haben gemein, dass sie sowohl in Fachdiskursen als auch im mediopolitischen Interdiskurs gebraucht werden. In Fachdiskursen stehen sie unter anderem für Praktiken, die das Kerngeschäft wissenschaftlichen Arbeitens ausmachen: analytische Gegenstände miteinander in Beziehung zu setzen, einzuordnen, zu typisieren und zugleich Unterschiede zu erkennen und zu benennen.
Wehrhafte Demokratie: Vom Wirtschaftskrieg zur Kriegswirtschaft
Weitgehend ohne Öffentlichkeit und situiert in rechtlichen Grauzonen findet derzeit die Militarisierung der ursprünglich als „Friedensprojekt“ gedachten EU statt.
Tagung 2025: „Das geht zu weit!“ Sprachlich-kommunikative Strategien der Legitimierung und Delegitimierung von Protest in öffentlichen, medialen und politischen Diskursen
„Das geht zu weit!“ Sprachlich-kommunikative Strategien der Legitimierung undDelegitimierung von Protest in öffentlichen, medialen und politischen Diskursen Tagung der Forschungsgruppe Diskursmonitor Tagung: 04. bis 5. Juni 2025 | Ort: Freie Universität...
„Remigration“ – Ein Riss im Schleier der Vagheit. Diskursive Strategien rund um das Remigrationskonzept und die Correctiv-Recherchen
Die am 10. Januar veröffentlichte Correctiv-Recherche über ein rechtes Vernetzungstreffen in Potsdam sorgte für erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit und die größten Demonstrationen gegen Rechtsaußen seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten. Im Fokus der Kritik…
Neue Beiträge Zur Diskursforschung 2023
Mit Beginn des Wintersemesters laden die Forschungsgruppen CoSoDi und Diskursmonitor sowie die Akademie diskursiv ein zur Vortragsreihe Neue Beiträge Zur Diskursforschung. Als interdisziplinäres Forschungsfeld bietet die Diskursforschung eine Vielzahl an...
Tagung: Zur Politisierung des Alltags – Strategische Kommunikation in öffentlichen Diskursen (01.–03.02.2023)
Die (krisenbedingt verschärfte) Politisierung der Alltagsdiskurse stehen im Zentrum der hier geplanten Tagung. Antworten auf folgende Leitfragen sollen dabei diskutiert werden: Was sind die sozialen, medial-räumlichen und sprachlichen Konstitutionsbedingungen…
Tagung: Diskursintervention (31.01.2019–01.02.2019)
Welchen Beitrag kann (bzw. muss) die Diskursforschung zur Kultivierung öffentlicher Diskurse leisten? Was kann ein transparenter, normativer Maßstab zur Bewertung sozialer und gesellschaftlicher Diskursverhältnisse sein?
Was ist ein Volk?
Dass „Volk“ ein höchst schillernder und vielschichtiger politischer Leitbegriff der vergangenen Jahrhunderte gewesen ist (und nach wie vor ist), kann man schon daran erkennen, dass der Eintrag „Volk, Nation“ in Brunner, Conze & Kosellecks großem Nachschlagwerk zur politischen Begriffsgeschichte mehr als 300 Seiten umfasst.
Antitotalitär? Antiextremistisch? Wehrhaft!
Im Herbst 2022 veranstalteten die Sender des Deutschlandradios eine Kampagne mit Hörerbeteiligung zur Auswahl eines Themas, mit dem sich ihre sogenannte „Denkfabrik“ über das kommende Jahr intensiv beschäftigen solle. Fünf Themen standen zur Auswahl, „wehrhafte Demokratie“ wurde gewählt, wenig überraschend angesichts des andauernden Krieges in der Ukraine…
Über einige Neuzugänge im (täglich wachsenden) Repertoire bellizistischer Kampf- und Kontaminationsbegriffe
[1] Was haben die Ausdrücke »Eskalationsphobie«, »Friedensmeute« und »Lumpenpazifismus« gemeinsam? Nun, zuerst einmal den Umstand, dass alle drei verdienstvolle Neuprägungen unserer medio-politischen Klasse sind…