
DiskursGlossar
Kalkulierter Verfassungsverstoß
Kategorie: Techniken
Verwandte Ausdrücke: Verfassung
Siehe auch: Skandal, Litigation PR, Untersuchungsausschuss
Autor: Thomas-Michael Seibert
Version: 1.2 / Datum: 28.10.2021
Inhaltsübersicht
Kurzzusammenfassung
Erweiterte Begriffserklärung
Beispiele
Literatur
Zitiervorschlag
Kurzzusammenfassung
Der Ausdruck ist paradox und insofern ein Prädikat aus der Beobachtung zweiter Ordnung. Handelnde pflegen ihrem eigenen Verständnis nach nicht kalkuliert – also rechtlich gesprochen: vorsätzlich – gegen die Verfassung zu verstoßen. Ein kalkulierter Verfassungsverstoß ist einem kalkulierten Mord nicht ähnlich. Das liegt an der hochgradigen Interpretierbarkeit jeder Verfassung. Sie erlaubt es allen Handelnden, den Text so zu interpretieren, dass man den Eindruck haben könnte, sie befolgten ihn. Vor allem haben die Handelnden selbst diesen Eindruck und kultivieren ihn.
Politisch gesehen, ist es jeweils die andere, die gegnerische Seite, die Verfassungsverstöße moniert. Wer einen Verfassungsverstoß behauptet, leitet in diesem Moment eine Strategie ein, das Vorgehen des Gegners grundsätzlich rechtlich in Zweifel zu ziehen. Im Erfolgsfall werden damit Aktivitäten des politischen Gegners als diktatorische Manieren markiert, im Misserfolgsfall hat sich der Angreifer selbst vom Platz gestellt – ,abwegige Meinung‘ lautet dann das juristische Vernichtungsprädikat. Insofern geht ein Wagnis ein, wer einen kalkulierten Verfassungsverstoß behauptet.
Erweiterte Begriffsklärung
Verfassungen, wie sie heute gelten, sind ein Produkt der politischen wie juristischen Moderne. Konzipiert wurden sie als Freiheits- und Mitwirkungsverbürgung für Untertanen gegenüber einer nicht beschränkten Königsmacht oder überhaupt einer Staatsgewalt. Als kontinentales Musterbeispiel gilt die französische Verfassung, für die derjenige, der gegen sie kalkuliert verstieß, nämlich Napoléon Bonaparte, mit dem berühmt gewordenen Spruch zitiert wird: „Il faut qu’une constitution soit courte et obscure. Elle doit être faite de manière à ne pas gêner l’action du gouvernement“ (meine Übersetzung: Eine Verfassung soll kurz und dunkel sein. Sie darf das Handeln der Regierung nicht behindern). Heutige Verfassungen sind zwar nicht mehr kurz, aber nach wie vor notwendig und unklar. Trotzdem behindern sie Regierungen nicht selten. Damit dieser Effekt eintritt, braucht man aber ein (unabhängiges) Verfassungsgericht, und das kann einen Verstoß auch nur nachträglich feststellen (für das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist der alte § 97 BVerfGG weggefallen, der eine Gutachtenerstattung auf Vorlage von Fragen durch Verfassungsorgane vorsah).
Die Verfassung enthält neben Freiheits- oder Grundrechten Vorschriften für die Staatsorganisation, die wiederum mit der Gesetzesproduktion zu tun hat und Grundfreiheiten insofern beschränkt. Es handelt sich beim Verfassungsverstoß also nicht einfach um einen Rechtsverstoß, wie er in beliebiger Häufung insbesondere durch Juristen behauptet und gefunden wird. Ein Verfassungsverstoß ist etwas Besonderes. Die Verfassung ist – wie Rechtssoziologen sagen – eine ,Basisdoktrin‘ mit einer Sprache, die hochgradig abstrakt bleibt und Fachkenntnis voraussetzt, wenn man Verstöße rügen will. So ist nicht etwa die bloße Behauptung eines Verfassungsverstoßes ausreichend, sondern man muss (auch in der Bundesrepublik Deutschland) die einschlägigen für den Verstoß sprechenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nennen und interpretieren. Die Anwendung oder Verwirklichung von Verfassungsrecht ist insofern nicht in der Form überprüfbar, in der einfaches Gesetzesrecht überprüft wird. Im Gegenteil steht das Gesetzesrecht meist wirksam den Grundrechtsbeschränkungen gegenüber, weil fast alle Grundrechte durch Gesetze beschränkt werden können. Zwar sollen auch die Beschränkungen ihrerseits der Grundrechtsidee entsprechen, aber eben aus diesem Grund ergibt sich eine hohe Interpretierbarkeit. Es entsteht eine vom Bundesverfassungsgericht oft als ,Wechselwirkung‘ umschriebene Gemengelage (man lese dazu über die von den Juristen Müller und Christensen (2013) unterschiedenen neun Prinzipien der Verfassungsinterpretation).
Das ist die Einbruchstelle für strategische Kalkulationen. Weil die Lage unübersichtlich ist, wagen Aktanten dann und wann einen Einsatz, wenn die Verfassung in einer üblichen Interpretation zu einem nicht gewünschten Ergebnis führt. Dann setzt man eigene Wünsche durch und hofft, dass es niemand bemerkt oder das Verfassungsverständnis der Praxis entsprechend verändert wird. Aber die Kalkulationen gehen auch in die andere Richtung, in der ein bisher übliches Gesetzesverständnis nicht den Wünschen entspricht, die man aus der Verfassung legitimerweise herleiten könnte. Auch in einem solchen Fall folgen kalkulierend Verstoßende dem Wunsch in der Hoffnung, das Verhältnis von Verfassung zu Gesetz werde sich bei dieser Gelegenheit ändern. Kalkulierte und gelingende Verfassungsverstöße sind Wunscherfüllung.
Beispiele
Die folgenden Beispiele veranschaulichen ein unterschiedliches strategisches Kalkül von politisch provozierten Verfassungsverstößen:
(1) Das historische Musterbeispiel bot Hermann Höcherl, Innenminister der Bundesregierungen unter Adenauer, später auch Erhard und Kiesinger, und verantwortlich für den neu gebildeten Verfassungsschutz, der zu einem nicht unwesentlichen Teil aus früheren SS-Angehörigen bestand. Werner Pätsch, der dort nicht wohl gelitten war, teilte dem Magazin Spiegel mit, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) Telefongespräche systematisch abhöre, und wurde wegen der Mitteilung von Staatsgeheimnissen gekündigt, strafrechtlich angeklagt, nicht wegen Geheimnisverrats, aber wegen vorsätzlicher Verletzung der Amtsverschwiegenheit verurteilt (dazu BGHSt 20: 342). In der Befragung vor dem Bundestag zu dieser Abhöraffäre, die das Telefongeheimnis des Grundgesetzes verletzte, äußerte Höcherl: „Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen“. Er behielt insofern Recht, als das Bundesverfassungsgericht die strafrechtliche Verurteilung aufrechterhielt – trotz Verfassungsverstoßes, der aber „unter Würdigung der gesamten Umstände des Falles“ nicht so schwerwiegend gewesen sei (BVerfGE: 91, 191, 202).
(2) Höcherls Verfassungsverstoß war offensichtlich, er war illegitim, aber folgenlos. Es wurde praktiziert, was bis zum heutigen Tage üblich ist, auch wenn das zumindest in der Öffentlichkeit manchmal ebenso selbstverständlich ausgeschlossen wird („Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“). Weniger offensichtlich war der Verstoß des Bundeskanzlers Schröder, der im Juli 2005 die Vertrauensfrage in der Absicht stellte, Neuwahlen herbeizuführen (und eine neue Mehrheit unter Ausschluss der damaligen PdS zu gewinnen). Ein solches Verfahren sieht das Grundgesetz zwar nicht vor, das Bundesverfassungsgericht entschied aber in einem Organstreitverfahren zweier Abgeordneter, dass eine „Erosion und der nicht offen gezeigte Entzug des Vertrauens … sich ihrer Natur nach nicht ohne weiteres in einem Gerichtsverfahren darstellen und feststellen“ ließen und an „höchstpersönliche Wahrnehmungen und abwägende Lagebeurteilungen“ gebunden seien, die Kanzler und Bundestag selbstständig vornähmen (BVerfGE 2005: 121-195). Die Kalkulation des Kanzlers ging auf, und der Verfassungsverstoß war gar keiner – jedenfalls nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht.
(3) Im Jahr 2006 sind von deutschen Behörden CDs mit Steuerdaten angekauft worden, die Bankmitarbeiter in der Schweiz, in Luxemburg und Liechtenstein mit Kundendaten unerlaubt hergestellt hatten. In der sog. Liechtensteiner Steueraffäre kaufte das Land Nordrhein-Westfalen Daten von rund 800 Personen an, unter denen der damalige Vorstand der Deutschen Post war, der dann wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde. Der Sache nach handelte es sich um die Verwendung unrechtmäßig (durch Hehlerei) erlangter Daten für die deutsche Steuerveranlagung. Das Bundesverfassungsgericht sah darin aber nur eine „Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten“, die im weiteren Strafverfahren nicht etwa in jedem Fall (also nicht „absolut“) zu berücksichtigen sei (BVerfG, Beschluss vom 09. November 2010 – 2 BvR 2101/09). Das war nicht zwingend. Allerdings war der Entscheidung wie der darauffolgenden Steuerpraxis der öffentliche Beifall gewiss. Die allgemeine Anerkennung ließ die Kalkulation der Steuerbehörden aufgehen – wenige Millionen für die Datenmitteilung gegen viele Millionen durch anschließende Steuererhebung.
(4) Im Jahre 2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung deutscher Autobahnen diskriminierend sei, da ihre wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen liegt (Urteil in der Rechtssache C–591/17 Österreich / Deutschland). Bundesverkehrsminister Scheuer hatte versucht, ein Wahlversprechen der CSU gegen deutliche deutsche wie europäische Bedenken dennoch durchzusetzen. Der kalkulierte Verstoß gegen die Unionsverfassung scheiterte. Allgemeine Anerkennung konnte er zu keinem Zeitpunkt gewinnen.
Literatur
Zitierte Literatur und Belege
- Müller, Friedrich; Christensen, Ralph (2013). Juristische Methodik, Grundlagen Öffentliches Recht. Berlin: Duncker & Humblot. (zitiert im Abschnitt 222.25 „Zur Gesetzesform der Verfassung” und 322.2 „Prinzipien der Verfassungsinterpretation”).
- BVerfGE 28, 91 (Pätsch–Fall). Online unter: https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv028191.html ; Zugriff 27.07.2023. Die fachgerichtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs findet sich in der amtlichen Sammlung in Strafsachen, Bd. 20, 342.
- Urteil des Zweiten Senats des BVerfG vom 25. August 2005 (in Bd. 114, S. 121 – 195 zur auf Auflösung des Bundestages gerichteten Vertrauensfrage. Online unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2005/08/es20050825_2bve000405.html ; Zugriff: 27.07.2023.
- Verfassungsbeschwerde gegen die auf Daten aus Liechtenstein („Steuer–CD“) gestützte Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung (Pressemitteilung Nr. 109/2010 vom 30. November 2010). Online unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2010/bvg10-109.html ; Zugriff: 27.07.2023.
- Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 75/19 v. 18.6.2019. Online unter: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-06/cp190075de.pdf ; Zugriff: 27.07.2023.
Zitiervorschlag
Seibert, Thomas-Michael (2021): Kalkulierter Verfassungsvorstoß. In: Diskursmonitor. Glossar zur strategischen Kommunikation in öffentlichen Diskursen. Hg. von der Forschungsgruppe Diskursmonitor und Diskursintervention. Veröffentlicht am 28.10.2021. Online unter: https://diskursmonitor.de/glossar/kalkulierter-verfassungsverstoss/.
Grundbegriffe
Diskurssemantische Verschiebung
Mit dem Begriff der diskurssemantischen Verschiebung wird in der Diskursforschung ein Wandel in der öffentlichen Sprache und Kommunikation verstanden, der auf mittel- oder län-gerfristige Veränderung des Denkens, Handelns und/oder Fühlens größerer Gesellschafts-gruppen hinweist.
Domäne
Der Begriff der Domäne ist aus der soziologisch orientierten Sprachforschung in die Diskursforschung übernommen worden. Hier wird der Begriff dafür verwendet, um Muster im Sprachgebrauch und kollektiven Denken von sozialen Gruppen nach situationsübergreifenden Tätigkeitsbereichen zu sortieren.
Positionieren
Positionieren ist Grundbestandteil menschlicher Kommunikation. Wann immer wir miteinander interagieren und kommunizieren, bringen wir uns selbst, andere und die Objekte, über die wir sprechen, in bestimmte Relationen zueinander.
Deutungsmuster
Unter einem Deutungsmuster wird die problem- und lösungsbezogene Interpretation gesellschaftlicher und politischer Tatbestände verstanden, die Aussicht auf Akzeptanz in sozialen Gruppen hat. Der Begriff des Deutungsmusters hat Ähnlichkeit mit den Begriffen der Theorie und Ideologie. Meist werden gesellschaftlich verbreitete Leitdeutungen, die oft mit Schlagwörtern und Argumentationsmustern einhergehen (wie Globalisierung, Kapitalismus, Leistungsgesellschaft, Chancengleichheit etc.) als Beispiele für Deutungsmuster genannt.
Sinnformel
‚Wer sind wir? Woher kommen, wo stehen und wohin gehen wir? Wozu leben wir?‘ Auf diese und ähnliche existentielle Fragen geben Sinnformeln kondensierte Antworten, die in privaten wie sozialen Situationen Halt und Argumenten in politischen und medialen Debatten einen sicheren Unterbau geben können.
Praktik
Eine Praktik ist ein spezifisches, situativ vollzogenes und sinnhaftes Bündel von körperlichen Verhaltensweisen, an dem mehrere Menschen und Dinge beteiligt sein können (z. B. Seufzen, um Frust auszudrücken, oder einen Beschwerdebrief schreiben, Fußballspielen).
Kontextualisieren
Kontextualisieren wird im allgemeineren bildungssprachlichen Begriffsgebrauch verwendet, um das Einordnen von etwas oder jemandem in einen bestimmten Zusammenhang zu bezeichnen.
Narrativ
Mit der diskursanalytischen Kategorie des Narrativs werden Vorstellungen von komplexen Denk- und Handlungsstrukturen erfasst. Narrative in diesem Sinne gehören wie Schlagwörter, Metaphern und Topoi zu den Grundkategorien der Analyse von Diskursen.
Argumentation
Argumentation bezeichnet jene sprachliche Tätigkeit, in der man sich mithilfe von Gründen darum bemüht, die Richtigkeit einer Antwort auf eine bestimmte Frage zu erweisen. Das kann in ganz verschiedenen Situationen und Bereichen nötig sein, namentlich um eine poli-tische, wissenschaftliche, rechtliche, unternehmerische oder private Angelegenheit zu klären.
Hegemonie
Wie der britische Politikwissenschaftler Perry Anderson 2018 in einer umfassenden, historisch weit ausgreifenden Studie zum Gebrauch des Begriffs Hegemonie und seinen Konjunkturen beschreibt, liegen die historischen Wurzeln des Begriffs im Griechischen, als Bezeichnung für Führung (eines Staatswesens) mit Anteilen von Konsens.
Techniken
Dogwhistle
Unter Dogwhistle wird in Teilen der Forschung eine doppeldeutige Äußerung verstanden, die eine offene und eine verdeckte Botschaft an jeweils eine Zuhörerschaft kommuniziert.
Boykottaufruf
Der Boykottaufruf ist eine Maßnahme, die darauf abzielt, ein Ziel, also meist eine Verhaltensänderung des Boykottierten, hervorzurufen, indem zu einem Abbruch etwa der wirtschaftlichen oder sozialen Beziehungen zu diesem aufgefordert wird.
Tabuisieren
Das Wort Tabuisierung bezeichnet die Praxis, etwas Unerwünschtes, Anstößiges oder Peinliches unsichtbar zu machen oder als nicht akzeptabel zu markieren. Das Tabuisierte gilt dann moralisch als unsagbar, unzeigbar oder unmachbar.
Aus dem Zusammenhang reißen
Das Aus-dem-Zusammenhang-Reißen gehört in den Funktionskreis der Redewiedergabe bzw. der Wiedergabe kommunikativer Ereignisse. Es kann (1) als intentionale argumentativ-polemische Strategie für ganz unterschiedliche diskursive Zielsetzungen von Akteuren genutzt werden, oder (2) es kann SprecherInnen und SchreiberInnen in unbeabsichtigter, fehlerhafter Weise unterlaufen.
Lobbying
Lobbying ist eine Form strategischer Kommunikation, die sich primär an Akteure in der Politik richtet. Beim Lobbying wird ein Bündel von kommunikativen Tätigkeiten mit dem Ziel eingesetzt, die Entscheidungen von Personen mit politischem Mandat oder den Entstehungsprozess von neuen Gesetzestexten interessengeleitet zu beeinflussen.
Karten
Karten dienen dazu, Raumausschnitte im Hinblick auf ausgewählte Charakteristika so darzustellen, dass die Informationen unmittelbar in ihrem Zusammenhang erfasst und gut kommuniziert werden können. Dazu ist es notwendig, Daten und Darstellungsweisen auszuwählen und komplexe und oft umkämpfte Prozesse der Wirklichkeit in einfachen Darstellungen zu fixieren.
Pressemitteilung
Pressemitteilungen sind standardisierte Mitteilungen von Organisationen, die sich an Journalist:innen und andere Multiplikator:innen richten. Sie dienen der offiziellen und zitierfähigen Informationsweitergabe und übernehmen zugleich strategische Funktionen in der öffentlichen Kommunikation und Meinungssteuerung.
Shitstorm
Der Begriff Shitstorm beschreibt eine relativ junge Diskurskonstellation, die seit den 2010er Jahren an Bedeutung gewonnen hat und gemeinhin als Online-Wutausbruch bezeichnet wer-den kann.
Tarnschrift
Als Tarnschrift bezeichnet man unter den Bedingungen von Zensur und Verfolgungsrisiko veröffentliche Texte, die insbesondere in der strategischen Kommunikation des NS-Widerstands eine zentrale Rolle spielten.
Ortsbenennung
Die Benennung von Orten dient in erster Linie dazu, den jeweiligen geografischen Ort zu lokalisieren und ihn zu identifizieren. Doch Ortsnamen besitzen eine soziale Dimension und spielen eine entscheidende Rolle bei der sprachlich-kulturellen Identitätskonstruktion.
Schlagwörter
Brückentechnologie
Ganz allgemein wird unter dem Schlagwort der Brückentechnologie sowohl in den öffentlichen Medien als auch in technisch und wirtschaftlich dominierten Kontexten eine Technologie verstanden, die zeitlich befristet eingesetzt werden soll, bevor in Zukunft der Übergang zu einer als sinnvoller eingeschätzten anderen Technologie möglich ist.
Echokammer
Der Begriff der Echokammer steht in seiner heutigen Verwendung vor allem im Zusammenhang mit der Nutzung Sozialer Medien. Er verweist metaphorisch auf einen digitalen Kommunikations- und Resonanzraum, in dem Mediennutzer*innen lediglich Inhalten begegnen, die ihre eigenen, bereits bestehenden Ansichten bestätigen, während abweichende Perspektiven und Meinungen ausgeblendet bzw. abgelehnt werden.
Relativieren
Der Ausdruck relativieren besitzt zwei zentrale Bedeutungsvarianten: In bildungssprachlichen und wissenschaftlichen Kontexten bezeichnet er eine analytische Praxis, bei der Aussagen, Begriffe oder Phänomene durch Bezugnahme auf andere Sachverhalte eingeordnet, differen-ziert und in ihrer Geltung präzisiert werden.
Massendemokratie
Geprägt wurde der Begriff Massendemokratie im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts von völkisch-konservativen Akteuren (prominent darunter Carl Schmitt 1926). Der Ausdruck Masse hatte damals bei den bürgerlichen Eliten eine rundum bedrohliche Assoziation.
Social Bots
Als Social Bots werden Computerprogramme bezeichnet, die in der Lage sind, in sozialen Medien Kommunikation menschlicher Nutzer*innen (teilweise) automatisiert nachzuahmen.
Kriegsmüdigkeit
Der Ausdruck Kriegsmüdigkeit bezeichnet die emotionale und physische Erschöpfung von Menschen, die einen Krieg erleben, sowie die gesellschaftliche und politische Ermüdung angesichts langanhaltender Konflikte. Er beschreibt den sinkenden Kampfeswillen bei Kriegsparteien und heute wird er auch für das wachsende Desinteresse an Kriegsthemen in Medien und Öffentlichkeit genutzt.
Woke
Der Ausdruck woke stammt aus dem afroamerikanischen Englisch und bezeichnete dort zunächst den Bewusstseinszustand der Aufgeklärtheit über die Verbreitung von rassistischen Vorurteilen und Diskriminierung unter Angehörigen ethnischer Minderheiten.
Identität
Unter Identität versteht man allgemein die Summe von Merkmalen, die Individuen oder sozialen Kollektiven – etwa Nationen, Organisationen oder sozialen Gruppen – als charakteristisch oder gar als angeboren zugeordnet werden.
Wohlstand
Unter Wohlstand sind verschiedene Leitbilder (regulative Ideen) zu verstehen, die allgemein den Menschen, vor allem aber den Beteiligten an politischen und wissenschaftlichen Diskursen (politisch Verantwortliche, Forschende unterschiedlicher Disziplinen usw.) eine Orientierung darüber geben sollen, was ein ‚gutes Leben‘ ausmacht.
Remigration
Der Begriff Remigration hat zwei Verwendungsweisen. Zum einen wird er politisch neutral verwendet, um die Rückkehrwanderung von Emigrant:innen in ihr Herkunftsland zu bezeichnen; die meisten Verwendungen beziehen sich heute jedoch auf Rechtsaußendiskurse, wo das Wort der euphemistischen Umschreibung einer aggressiven Politik dient, mit der nicht ethnisch deutsche Immigrant:innen und ihren Nachfahr:innen zur Ausreise bewegt oder gezwungen werden sollen.
Verschiebungen
Dehumanisierung
Mit Dehumanisierung bzw. Anthropomorphisierung werden solche kommunikativen Techniken und Praktiken bezeichnet, die Personen, Sachverhalten oder Gegenständen menschliche Eigenschaften ab- bzw. zusprechen. Dehumanisierung und Anthropomorphisierung können sowohl durch sprachliche Mittel als auch durch andere, z. B. bildliche, Zeichen vollzogen werden.
Kriminalisierung
Kriminalität meint ein Verhalten, das gegen ein Gesetz verstößt. Folglich bedeutet Kriminalisierung im engeren Sinne den Vorgang, durch den Verhalten ungesetzlich gemacht wird – indem Gesetze geschaffen werden.
Versicherheitlichung
In akademischen Kontexten wird Versicherheitlichung in Abgrenzung zu einem naiv-realistischen Sicherheitsverständnis verwendet. Dieses betrachtet Sicherheit als einen universell erstrebenswerten und objektiv feststellbaren Zustand, dessen Abwesenheit auf das Handeln von Akteuren zurückzuführen ist, die feindselig, kriminell, unverantwortlich oder zumindest fahrlässig agieren.
Ökonomisierung
Ökonomisierung wird in gegenwärtigen Diskursen in der Regel zur Bezeichnung von Prozessen verwendet, in denen die spezifisch wirtschaftlichen Funktions-Elemente wie Markt, Wettbewerb/Konkurrenz, Kosten-Nutzen-Kalküle, Effizienz, Gewinnorientierung in Bereiche übertragen werden, die zuvor teilweise oder ganz nach anderen Leitkriterien ausgerichtet waren
Moralisierung
Moralisierung verlagert Macht- und Interessenkonflikte in die Sphäre der Kommunikation von Achtung / Missachtung. Sie reduziert Ambivalenz zugunsten einer Polarisierung von gut und böse.
Konstellationen
Krise
Krise ist vom Wort mit fachsprachlicher Bedeutung zur Zeitdiagnose und einem zentralen Begriff der öffentlich-politischen Kommunikation geworden. Der öffentlich-politische Krisenbegriff ist dabei – unabhängig vom Gegenstand der Krise – in eine krisendiskurstypische Konstellation zur Begründung von krisenüberwindenden Handlungen eingebettet.
Partizipatorischer Diskurs
Partizipation ist mittlerweile von der Forderung benachteiligter Personen und Gruppen nach mehr Beteiligung in der demokratischen Gesellschaft zu einem Begriff der Institutionen selbst geworden: Kein Programm, keine Bewilligung mehr, ohne dass bestimmte Gruppen oder Personen dazu aufgefordert werden, für (mehr) Partizipation zu sorgen.
Skandal
Die Diskurskonstellation des Skandals zeichnet sich durch eine in den Medien aufgegriffene (bzw. durch sie erst hervorgerufene) empörte Reaktion eines erheblichen Teils der Bevölkerung auf einen tatsächlichen oder vermeintlichen Missstand aus. Die schuldhafte Verursachung dieses Missstandes wird dabei einem gesellschaftlichen Akteur zugeschrieben, dessen Handeln als ‚unmoralisch‘ gedeutet wird.